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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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10 Qualitätsmerkmale guter Sicherheitsdatenblatt-Software (Teil 1)

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Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist ein komplexer Prozess, der nicht zu 100% automatisiert von einer Softwarelösung übernommen werden kann. Eine gute Sicherheitsdatenblatt-Software unterstützt diesen Prozess maßgeblich und hilft, Zeit zu sparen und die Qualität der Sicherheitsdatenblätter zu erhöhen.

Im Folgenden sollen 10 Qualitätsmerkmale aufgeführt werden, die Sie für die Auswahl und den Kauf einer Softwarelösung zu Hilfe nehmen können:

  1. Ausgangspunkt sollte immer die Rezeptur mit allen Bestandteilen und deren Stoffeigenschaften sein, wobei externe Komponenten ebenfalls als Rezepturbestandteil fungieren können. Aus diesen „Zutaten“ kann dann automatisiert ein Sicherheitsdatenblatt-Entwurf erstellt werden. Wie genau und gut das erfolgt, ist das Geheimnis jedes Software-Hauses! Bei der Einstufung sind zudem bestimmte Merkmale der Rezeptur als Ganzes wichtig. Eine gute Sicherheitsdatenblatt-Software unterstützt den Sicherheitsdatenblatt-Ersteller durch eine Beschränkung auf wirklich wesentlichen Merkmale.
  2. Rohstoff-Daten z.B. toxikologische oder ökotoxikologische (umweltgefährdende) Werte sollten in einem eigenen Modul Stoffe zentral und unabhängig von einem Sicherheitsdatenblatt gepflegt werden können. Damit sind diese für unterschiedliche Rezepturen und damit Sicherheitsdatenblätter verwendbar. Die Identifikation von Stoffen erfolgt über CAS- und EG-Nr. Idealerweise verfügt die Software über eine Stoffnamen-Datenbank mit tausenden von Synonymen, aus der Stoffe über Namen oder Identifikations-Nr. ausgewählt werden können.
  3. Der wichtigste Input für ein Sicherheitsdatenblatt sind die Einstufungen der einzelnen Bestandteile. Hier ist eine aktuelle Datenbank mit den Legaleinstufungen (CLP-VO Anhang II) essentiell. Sofern für einen Bestandteil eine Legaleinstufung vorliegt, sollte diese visualisiert werden. Da sich Legaleinstufungen über sog. ATPs (Adaptation to Technical Progress) auch ändern können, verfügt eine gute Sicherheitsdatenblatt-Software auch über eine Alarmfunktion, die anzeigt, in welchen Rezepturen sich Stoffeinstufungen geändert haben, und aktualisiert alle auf diesen Rezepturen basierenden Sicherheitsdatenblättern.
  4. Da es Ausnahmen und Abweichungen von der Legaleinstufung gibt, sollte es immer auch möglich sein, eigene Stoffeinstufungen zu hinterlegen und mit diesen die Einstufungsberechnung durchzuführen.
  5. Das Einstufungsergebnis und die „Rechenschritte“ sollten nachvollziehbar sein, sodass erkennbar ist, welche Bestandteile kritisch sind.

Fortsetzung folgt.

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