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Neuigkeiten in der harmonisierten Einstufung 2018

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Neuigkeiten in der harmonisierten Einstufung

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In 2018 werden drei Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) gültig – unter anderem ergeben sich dadurch Neuigkeiten in der harmonisierten Einstufung. Neben den immer wieder vorgenommenen Anpassungen an einzelnen Einstufungen kommt jedoch Ende des Jahres noch etwas hinzu – harmonisierte ATE-Werte.

Was sind harmonisierte ATE-Werte, wo finden sich diese?

ATE bedeutet acute toxicity estimate (Schätzwert akuter Toxizität). Diese Schätzwerte können aus verschiedenen Quellen stammen (Einstufung / LD(C)50-Werte) und werden für die Berechnungsmethode bei akuter Toxizität von Gemischen verwendet. Eine genauere Beschreibung verfasste ich bereits in einem anderen Artikel.

Neu sind die harmonisierten ATE-Werte. Genau wie harmonisierte Einstufungen (Legaleinstufungen)finden sich diese Werte in Anhang VI, Tabelle 3 der CLP-Verordnung. Diese neue Angabe findet sich in der wenig eingängigen Spaltenbeschreibung: „ Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE“. Immerhin stimmt die Beschreibung der Spalte exakt mit dem Inhalt überein.

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Wenn ein Stoff einen harmonisierten ATE-Wert besitzt, dann hat diese Angabe für die akute Toxizität oberste Priorität. Für die Additivitätsformel wird also genau dieser Wert genommen. Also eine Erleichterung durch Eindeutigkeit, wenn ein Stoff einen harmonisierten ATE-Wert besitzt.

Wie sind diese Neuigkeiten in der harmonisierten Einstufung zu lesen?

ATE-Werte sind, genau wie die Einstufungen in die akute Toxizität, expositionsabhängig. Zu einem harmonisierten ATE-Wert gehört also auch die Angabe, wofür dieser Wert gilt, wie z.B. Einatmung: ATE = 0,19 mg/L (Stäube oder Nebel). Fehlt ein Expositionsweg, heißt das nicht, dass der Stoff in diesem nicht toxisch sein kann, es gibt eben nur keinen vereinheitlichten Wert. Kommt also ein Expositionsweg nicht vor, wird wie bisher vorgegangen.

Übrigens: Wie bei vergangenen Änderungen zu harmonisierten Einstufungen können Sie bereits jetzt mit den aktualisierten Werten einstufen, Stichtag zur Verpflichtung ist 01.12.2018.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.06.2017

Verordnung (EU) 2017/776 (10. ATP)

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