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Besonderheiten der BfR-Produktmeldung

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Besonderheiten der BfR-Produktmeldung

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Durch Anwenderfragen in den letzten zwei Jahren ergaben sich Erkenntnisse zu einigen Besonderheiten der BfR-Produktmeldung. Deswegen verfasse ich eine Zusammenfassung mit den Punkten, die ich für besonders erwähnenswert erachte. Zwar steht der Nachfolger der Produktmeldung auf europäischer Ebene schon in den Startlöchern, aber bis frühestens 2020 bleibt uns die BfR-Produktmeldung noch erhalten.

Der derzeitige Stand

Die Produktmeldung wird derzeit in digitaler Form als XML-Datei an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) übertragen und enthält bestimmte Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt, die für eine deutschlandweite Risikobewertung von Vorteil sind.

Diese XML-Datei lässt sich z.B. über GeSi³ erstellen, oder man verwendet die Excel-Datei-Vorlage des BfR selbst, aus der das gewünschte Dateiformat erzeugt werden kann.

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Aufgrund einer Übergangsregelung bis zur europäischen Variante der Produktmeldung sind einige Hersteller noch von einer genaueren Meldung verschont geblieben.

Besonderheiten der BfR-Produktmeldung

Nicht alle möglichen Angaben in der BfR-Produktmeldung sind auch Pflichtangaben. Außerdem gibt es Einträge, die in der BfR-Produktmeldung genauer gemacht werden als im Sicherheitsdatenblatt – besonders prominent ist hier die genauere Konzentrationsangabe der Inhaltsstoffe.

Etwas überraschte mich, dass die CAS-Nummern von Inhaltsstoffen, soweit diese einen CAS-Eintrag haben, verpflichtend anzugeben sind. Diese Nummern sind praktisch zur eindeutigen Identifizierung und damit durchaus sinnvoll – aber die technische Spezifikation zur Produktmeldung weist die CAS-Nummern als optional aus.

Eine weitere interessante Differenzierung findet bei den P-Sätzen statt. Hier stellt sich die Frage, welche P-Sätze denn angegeben werden sollen, nachdem man im Sicherheitsdatenblatt die Anzahl der P-Sätze, wenn möglich, auf sechs reduziert (siehe CLP-VO, Titel III, Artikel 28 (3)). Auf Anfrage erhielten wir die Antwort, dass wirklich alle P-Sätze angegeben werden sollen, die sich aus der Einstufung ergeben. Die Zusatzinformationen in den P-Sätzen sind jedoch wieder optional.

Wo finde ich die Pflichtangaben der BfR-Meldung?

Es gibt zwei Quellen, in denen alle möglichen Angaben in verpflichtend oder optional eingeteilt werden:

Zum einen stehen diese Informationen in der von dem BfR zur Verfügung gestellten Excel-Datei. Wer mit der geringeren Übersichtlichkeit klarkommt und es genauer wissen will, kann auch direkt in der technischen Spezifikation in Form einer XSD-Datei nachsehen. Beiden Dateien können direkt von der BfR-Informationsseite zur Produktmeldung erhalten werden.

Quellen: Web-Präsenz des Bundesinstituts für Risikobewertung

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.06.2017

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