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Der Weg zur europäischen Produktmeldung Teil 2 – Der eindeutige Rezepturidentifikator UFI

UFI-Generator: Wie ordne ich die neue Nummer zu?

© sdecoret - Fotolia.com

Mit der europäischen Produktmeldung kommt auch der eindeutige Rezepturidentifikator UFI (unique formula identifier), eine Möglichkeit zur Identifizierung von Gemischen. Beim Workshop zur Implementierung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung in diesem Jahr waren UFIs besonders in den Fragerunden ein großes Thema. Durch die Erklärungen der Referenten wurden uns jedoch auch viele Sachen klarer.

Der aktuellste Stand zur Vorbereitung der europäischen Produktmeldung und die Erfahrungen dazu werden in unserem Webinar zu diesem Thema wiedergegeben. Melden Sie sich gerne kostenlos an und nehmen Sie an unserem Erfahrungsaustausch Teil.

UFI-Generator: Wie ordne ich die neue Nummer zu?

Den UFI-Generator sahen meine Kollegen und ich uns sofort an, als er verfügbar war. Doch das Ergebnis führte zu einigen Fragezeichen.

Für den Generator wird die eigene Steuernummer verwendet und es können zusätzliche Formulierungsnummern eingegeben werden. Was jetzt passiert ist, dass für jede eingegebene Formulierungsnummer ein UFI herauskommt. Überrascht hatte uns, dass es sich hierbei nicht um Zufallsnummern handelt. Wird die gleiche Steuernummer und die gleiche Formulierungsnummer eingegeben, dann entsteht immer derselbe UFI. Da die Nummern aber einzigartig sein sollen, hätten wir auch zufällige, einzigartige Nummern erwartet. Doch der Denkansatz war hier ein anderer, wie im Workshop dargestellt wurde:

Die firmeninternen Artikelnummern sollen über einige Schritte in UFIs umgewandelt werden:

  • Die Artikelnummern sollen in eine rein numerische Form gebracht werden.
  • Diese numerischen Artikelnummern sollen im UFI-Generator als Formulierungsnummern verwendet werden.
  • Der sich ergebende UFI ist also für jede Formulierungsnummer immer gleich

Das erklärt die Vorgehensweise, aber die Anpassung wird nicht immer so einfach sein. Der UFI unterliegt festen Regeln. Wenn sich die Rezeptur zu stark verändert (CLP-VO, Anhang VIII, Teil B, 4.1), dann muss ein neuer UFI vergeben werden. Wenn die Firma für ein Gemisch schon mehrere UFIs vergeben hat, dann müssen diese alle neu erzeugt werden. Hier kann die UFI-Anwendung mit der gelebten Praxis der Artikelnummernvergabe abweichen.

Europäische Produktmitteillung erstellen

Der eindeutige Rezepturidentifikator UFI im Gespräch

Aus den Fragerunden des Workshops ergaben sich noch einige Interessante Überlegungen zu UFI:

Wenn ein Lieferant das Produkt eines Herstellers unter seinem eigenen Namen herausbringen möchte, dann steht dieser vor der Wahl:

Der eindeutige Rezepturidentifikator UFI des Herstellers kann auf dem Gefahrstoffetikett angebracht werden, hier wäre nichts weiter zu tun, das will aber nicht jeder. Möchte man ein nicht nachvollziehbaren UFI, dann muss ein eigener kreiert werden – aber auch mit einer neuen eigenen Produktmeldung!

Wenn ein Zulieferer einer externe Komponente ein UFI ändert, dann muss die Meldung zum eigenen Produkt ebenfalls mit der neuen UFI angepasst werden.

Wie ich bereits erwähnte, kann bei zu großen Modifikationen des Gemischs ein neuer UFI fällig werden. Da dieser UFI auch auf dem Kennzeichnungsetikett angebracht wird, heißt das automatisch: Neuer UFI – neues Kennzeichnungsetikett.

Die Vergabe und Pflege der UFIs sind jedoch noch nicht final. Es wird noch eine workability study vor Inkrafttreten der europäischen Mitteilung geben, die für verschiedene Industriezweige die Praktikabilität des gesamten Meldeprozesses prüfen wird.

Im nächsten Beitrag (Teil 3) gehe ich auf die Genauigkeit der Rezepturangaben in der neuen Meldung ein, auch im Vergleich mit der derzeit in Deutschland verwendeten BfR-Produktmeldung.

Quellen: Workshop on implementation of Annex VIII to CLP

Internetpräsenz Poison Centres

Anhang VIII der CLP-Verordnung (EU 2017/542)

Weitere Blog-Beiträge:

Aktuelle Informationen zur Europäischen Produktmitteilung (PCN)
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