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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sicherheitsdatenblatt – der Abschnitt 4

Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sicherheitsdatenblatt

© akf - Fotolia.com

Im Abschnitt 4 werden die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sicherheitsdatenblatt zusammengefasst. Die drei nach REACH-Verordnung festgelegten Abschnittsüberschriften lassen jedoch schwer auf den Umfang ihres Inhalts schließen.

Nachdem ich mich in letzter Zeit wieder mehr mit der Wechselwirkung zwischen Informationen im Sicherheitsdatenblatt und der Gefahrstoff-Betriebsanweisung beschäftigte, fiel Abschnitt 4 natürlich besonders ins Auge. Hier werden die Ernstfall-Hilfsmaßnahmen beschrieben und dementsprechend wichtig ist der Inhalt. Über die nächsten Artikel beschreibe ich deswegen ausführlich verschiedene Aspekte des Abschnitts 4 und wie nützlich die Informationen im Arbeitsschutz sind.

Die Aufteilung der Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sicherheitsdatenblatt

Die REACH-Verordnung gibt bestimmte Abschnittsüberschriften mit genauem Wortlaut in jeder Mitgliedssprache vor. Das sorgt für eine durchgängig gleiche Einteilung der Informationen.

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Abschnitt 4 ist unterteilt in drei Unterabschnitte:

  • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
  • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Im Vergleich zu anderen SDB-Bereichen sind diese Vorgaben recht weit gefasst. Um einen Anhaltspunkt zu haben, wie die drei Unterabschnitte aussehen sollen, reicht ein Blick in die REACH-Verordnung selbst. Weitere Empfehlungen bietet der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der ECHA.

Unterteilung des Abschnitts 4.1

Ganz konkret empfiehlt die ECHA in ihrem Leitfaden Unterabschnitte für die Beschreibungen der Erste-Hilfe-Maßnahmen:

  • Allgemeine Anmerkungen
  • Nach Inhalation
  • Nach Hautberührung
  • Nach Augenberührung
  • Nach Verschlucken (Ingestion)
  • Selbstschutz des Ersthelfers

Im nächsten Artikel zu Abschnitt 4 gehe ich dann näher auf den Inhalt ein, sowie auf die Abschnitte 4.2 und 4.3.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 10.10.2017

Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Fassung 3.1 (deutschsprachig), Europäische Chemikalienagentur 2015, ISBN 978-92-9247-514-7

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