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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Rangfolgeregelung – auf Etiketten verschwinden Piktogramme

Rangfolgeregelung

© Petra Feitsch - GeSi Software GmbH

Auf Gefahrstoffetiketten und in Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts können aufgrund der Rangfolgeregelung Gefahrenpiktogramme verschwinden. Doch woher kommen die anzugebenden Gefahrenpiktogramme und warum macht eine Rangfolgeregelung Sinn?

Einstufung und Piktogramme

In der CLP-Verordnung, Anhang I, Teile 2-5 werden die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen beschrieben. Hierbei werden für jede Einstufung tabellarisch die Kennzeichnungselemente aufgeführt. Unter anderem werden hier H-Sätze, P-Sätze, Piktogramme und Signalwörter der verschiedenen Einstufungen angegeben.

Für Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblatts verweist die REACH-Verordnung auf die Angaben zur Kennzeichnung in der CLP-Verordnung. Dementsprechend gelten diese angegebenen Piktogramme und Regelungen zu deren Angaben ebenfalls für die Sicherheitsdatenblatt-Erstellung.

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Was die Rangfolgeregelung beinhaltet

Allgemein sorgt die Rangfolgeregelung für die Verringerung an Gefahrenpiktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten. Hierbei sind feste Rangfolgen in Artikel 26 der CLP-Verordnung vorgegeben:

Beim Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) verfällt die Angabe des Ausrufezeichens (GHS07).

Liegt Ätzwirkung (GHS05) vor, dann verfällt Ausrufezeichen für Haut- oder Augenreizung.

Beim Gefahrenpiktogramm Gesundheitsgefahr (GHS08) für Sensibilisierung der Atemwege erscheint Ausrufezeichen nicht für Sensibilisierung der Haut, Haut- und Augenreizung.

Fakultative Piktogramm-Angabe

Es können unter folgenden Umständen nach eigenem Ermessen weitere Gefahrenpiktogramme verwendet werden:

Kommt das Gefahrenpiktogramm explodierende Bombe (GHS01) vor, können Flamme (GHS02) und Flamme über Kreis (GHS03) nach eigenem Ermessen verwendet werden, außer deren Angabe ist verbindlich.

Bei Flamme (GHS02) oder Totenkopf mit gekreuzten Knochen kann nach eigenem Ermessen Gasflasche (GHS04) angegeben werden.

Rangfolgeregelung innerhalb der gleichen Gefahrenklasse

Hat die Einstufung eines Stoffs oder Gemischs für die gleiche Gefahrenklasse mehr als ein Piktogramm, wird das schwerwiegendste Piktogramm pro Gefahrenklasse angegeben. Dies kann z.B. bei spezifischer Zielorgantoxizität (STOT), einmalige Exposition (SE), auftreten. Hier kann ein Stoff oder Gemisch in Kategorie 1 oder 2 zusammen mit Kategorie 3 (H335, H336) eingestuft werden.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.06.2017

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 04.07.2017

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