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Das Konzentrationsproblem bei externen Komponenten

Vormischungen

© Elnur - Fotolia.com

Wenn in Sicherheitsdatenblättern von externen Komponenten für die eigene Mischung die Konzentrationsangaben sehr grob ausfallen, kann es zu Konzentrationsproblemen kommen. Wie entstehen diese Probleme, was haben sie für Auswirkungen und was empfiehlt der Gesetzgeber?

Die Einstufungsberechnung mit Mixtures in Mixtures (MiM)

Für die Einstufungsberechnung sind vor allem die Einstufungen der Inhaltsstoffe und deren Konzentration (Abschnitt 3) entscheidend. Die Einstufung des Gemischs (Abschnitt 2.1) spielt in den seltensten Fällen eine Rolle.

Externe Komponenten und die Berechnung der Konzentration

Die Berechnung der Konzentration der einzelnen Bestandteile der externen Komponenten ist an sich schon mit Vorsicht zu genießen.

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Es gibt zwei Konzentrationen, die hier ineinander spielen:

  • Die Konzentration des Inhaltsstoffs in der externen Komponente
  • Die Konzentration der externen Komponente im eigenen Rezept

Das heißt, wenn zum Beispiel Toluol in der externe Komponente zu 1 bis 5 Gew.% enthalten ist und diese externe Komponente in der eigenen Rezeptur zu 10 Gew.% enthalten ist, was für eine Menge an Toluol ist dann in der eigenen Rezeptur enthalten?

Wenn man von dem größten Wert ausgeht (5% Toluol), ergibt sich als Gesamtmenge in der Rezeptur 10% von 5% also 0,1 * 5% = 0,5% Toluol. Vom größten Wert sollte grundsätzlich ausgegangen werden, weil nach REACH-VO die Einstufung in Abschnitt 2.1 mit der Einstufung ergebend aus den Obergrenzen der Inhaltsstoffe in Abschnitt 3 übereinstimmen muss.

Und das war noch ein einfaches Beispiel – jetzt könnte der Inhaltsstoff direkt zugegeben werden und in mehreren externen Komponenten vorkommen. Ich würde sagen, ab 10 Bestandteilen wird’s unübersichtlich. Nachrechnen möchte das auch keiner freiwillig, würde ich aber trotzdem empfehlen. Kann nicht schaden, wenn sich das vier Augen anschauen.

Das Konzentrationsproblem bei externen Komponenten

Jetzt kann aber noch etwas viel unangenehmeres bei externen Komponenten passieren: Die Gesamtsumme der Inhaltsstoffe kann über 100 Gew.% kommen. Warum? Weil die Angaben in Sicherheitsdatenblättern weit gefasst werden dürfen.

Wenn vier Stoffe mit 30% bis 50% angegeben sind, macht das für diese externe Komponente in der Summe schon mal 200%. Ist diese externe Komponente zu 50% in der eigenen Rezeptur mit 50% von einem anderen Inhaltsstoff, dann kommt man immer noch auf 150% Gesamtmenge.

Da die Einstufungsberechnungen aber von 100% Gesamtmenge ausgehen, würde stures Rechnen hier erstmal nichts bringen. Die ECHA empfiehlt an dieser Stelle, beim Hersteller der externe Komponente um genauere Angaben zu bitten. Aber das kann dauern und ist in der Praxis auch nicht immer mit Erfolg gekrönt.

Was tun?

In der Praxis erlebte ich schon häufiger, dass die Obergrenzen-Konzentrationen aus den externen Komponenten nach unten korrigiert werden. Dabei läuft man aber immer Gefahr, dass eine berechtigte Einstufung nicht mehr erscheint.

Deswegen ist hier Vorsicht geboten. Es kommt auf die Gefahren der Inhaltsstoffe an. Wenn eine Einstufung in eine Gefahrenkategorie auch bei einer geringeren Konzentration schon eintritt, und/oder wenn eine Gefahrenkategorie vorliegt, die nicht additiv ist (z.B. CMR-Stoffe), dann kann an dieser Konzentration geregelt werden. Ideal ist es so oder so nicht, dafür bräuchte man die exakte Rezeptur.

Wenn möglich, kann auch mit Übertragungsgrundsätzen argumentiert werden.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.03.2018

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.03.2018

Guidance on the Application of CLP Criteria, Version 5.0 (Englisch), Europäische Chemikalienagentur 2017, ISBN 978-92-9020-050-5

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