Haben Sie Fragen? +49 931 4653331  |  info@gesi.de
Startseite  |  Alle Beiträge  |  Kontakt  | 

GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

Startseite | SDB-Profi | Harmonisierte Einstufung – was steckt dahinter?

Startseite | SDB-Profi | Harmonisierte Einstufung – was steckt dahinter?

Harmonisierte Einstufung – was steckt dahinter?

Harmonisierte Einstufung

© Grecaud Paul - Fotolia.com

Die harmonisierte Einstufung von Stoffen ist nicht ganz unwichtig. Das ist die von der europäischen Union durch die CLP-Verordnung vorgegebene Einstufung von bestimmten Stoffen. Aber wie verpflichtend ist die Verwendung dieser Einstufungen beim Erstellen eigener Sicherheitsdatenblätter und warum weichen manche Ersteller / Zulieferer von der harmonisierten Einstufung ab?

Da kann man schon mal ins Zweifeln kommen: Ich sehe mir ein Sicherheitsdatenblatt mit einem Mineralöl an, dass auf Grundlage der CAS-Nummer eine harmonisierte Einstufung als karzinogen hat. Trotzdem steht im Sicherheitsdatenblatt keine karzinogene Einstufung. Was ist da passiert? Ein kleiner Hinweis gibt Aufschluss: Unter bestimmten Bedingungen fällt diese Einstufung weg.

Bedeutung der harmonisierten Einstufung

Doch ganz von vorn, was ist die harmonisierte Einstufung eigentlich?

sicherheitsdatenblätter erstellen

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffs bedeutet, dass dieser Stoff für den Geltungsbereich der CLP-Verordnung einheitliche, gesetzlich festgelegte Gefahrenkategorien, H-Sätze, Piktogramme und ein festgelegtes Signalwort hat.

Diese festgelegten Einstufungen und Kennzeichnungen finden sich in Anhang VI, Tabelle 3 der CLP-Verordnung.

Muss die harmonisierte Einstufung verwendet werden?

Kurze Antwort: Ja. Wenn ein Stoff eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung hat, dann muss diese auch verwendet werden. Wie so oft gibt es aber auch Ausnahmen. Nach Artikel 4, (3) der CLP-Verordnung darf an den in der harmonisierten Einstufung verwendeten Gefahrenklassen keine Änderung vorgenommen werden. Aber wenn zusätzliche Gefahren in den anderen Gefahrenklassen ermittelt wurden, dann sollen diese Gefahrenklassen wie gehabt eingestuft werden.

Liste der Legaleinstufungen

Wie bereits erwähnt, sind die Stoffe mit harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen in Anhang VI, Tabelle 3 der CLP-Verordnung zu finden. Auch hier gibt es weitere Besonderheiten, die sogar zu abweichenden Einstufungen in den aufgezeigten Gefahrenklassen führen. Auf diese Spezialfälle gehe ich im nächsten Blog-Eintrag zum Thema harmonisierte Einstufungen ein.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.03.2018

Diesen Blog-Artikel schnell und einfach teilen:

Weitere Blog-Artikel:

Mit SDB-Profi erstellen Sie automatisiert mehrsprachige Sicherheitsdatenblätter.
Schnell und rechtssicher.
Nach oben