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Gefahrenkategorien der StörfallV: Bedeutung und Einsatz

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Gefahrenkategorien der Störfall IV

© Thorsten Schier - stock.adobe.com

Die Gefahrenkategorien der StörfallV sind der erste Schritt zur Einschätzung, ob im eigenen Betrieb Betriebsbereiche der unteren oder oberen Klasse vorliegen. Nur was hat das dann zu bedeuten? Wie werden die Gefahrstoffe für die Störfallverordnung kategorisiert?

Was ist die StörfallV?

Die StörfallV, oder 12. BImschV regelt die Verpflichtungen für Betreiber von Anlagen, bei denen im Störfall besonders große Schäden für Mensch und Umwelt entstehen können. Über die maximale Menge und Gefährlichkeit von verwendeten/ gelagerten Gefahrstoffen in einem Betriebsbereich kann ermittelt werden, ob es sich um Betriebsbereiche der unteren oder oberen Klasse nach StörfallV handelt.

Abschätzung der Gefährlichkeit nach StörfallV

Für die Abschätzung der Gefährlichkeit von Gefahrstoffen gibt es in der StörfallV Gefahrenkategorien, übernommen aus der europäischen Seveso-Richtlinie. Hierbei werden die Einstufungen von Gefahrstoffen nach CLP-VO als Grundlage genommen und damit die Gefahrenkategorien nach StörfallV angegeben.

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Jede Gefahrenkategorie hat zwei Schwellenwerte in Kilogramm, einen Schwellenwert für die untere Klasse, einen für die obere Klasse. Diese Schwellenwerte werden mit den vorhandenen Mengen der Gefahrstoffe mit den entsprechenden Gefahrenkategorien verglichen.

Wird eine Schwelle überschritten, dann gelten die dazugehörigen Vorschriften aus der Verordnung.

Wo können Gefahrenkategorien der StörfallV gefunden werden?

Die Gefahrenkategorien können in Anhang 15 gefunden werden. Die Angabe dieser Kategorien wird sogar in der REACH-Verordnung namentlich als Beispiel erwähnt (REACH-VO, Anh. II, Teil A, 15.1). Als Sicherheitsdatenblatt-Ersteller können Sie diese Kategorien also mit angeben, entweder international als Seveso-Kategorien oder national als Gefahrenkategorien nach StörfallV.

Sollten Sie ein Sicherheitsdatenblatt ohne diese Einteilungen vorliegen haben, dann können Sie anhand der Einstufung des Gefahrstoffs selbst in der StörfallV, Anhang I, die Gefahrenkategorien ermitteln.

Weitere Einteilungen

Neben den Gefahrenkategorien gibt es auch noch eine Reihe an namentlich genannten Stoffen inklusive eigener Schwellenwerte. Hierauf gehe ich in einem anderen Beitrag zur StörfallV ein.

Quellen: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), Stand 08.12.2017

RICHTLINIE 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, Stand 24.07.2012

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