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Gegenstände im Gefahrgut, die gefährliche Güter enthalten

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Gegenstände im Gefahrgut

© Eisenhans - Fotolia.com

Da staunt man nicht schlecht – im ADR 2019 stehen Gegenstände im Gefahrgut mit ganz eigenen Nummern, die es davor nicht gab. Hierzu hat Frau Uta Sabath, Gefahrgut- und Sicherheitsdatenblatt-Expertin und GeSi³-Anwenderin folgenden Gastbeitrag für unseren Blog verfasst:

Mit der Geltung der Verkehrsträgervorschriften für gefährliche Güter werden 12 neue UN-Nummern eingeführt. Diese neuen UN-Nummern lösen die bisherige Regelung, dass Gefahrgüter in den Funktionselementen von Maschinen und Geräten ausdrücklich von den Verkehrsträgervorschriften für gefährliche Güter ausgenommen sind, ab.

Welche Übergangsvorschriften gelten?

  • Straßenverkehr: die bisherige Freistellungsregelung gilt bis zum 31.12.2022
  • Seeverkehr: die bisherige Freistellungsregelung gilt bis zum 31.12.2019
  • Luftverkehr: die Regelung gilt seit dem 01.01.2019

Was fällt unter diese neuen UN-Nummern?

Alle Gegenstände, die gefährliche Güter in ihren Funktionselementen enthalten und nicht bereits ausdrücklich in den Verkehrsträgervorschriften genannt sind, müssen einer der neuen UN-Nummern zugeordnet werden. Die neuen UN-Nummern gelten nicht für Gegenstände, die radioaktive oder explosive Stoffe enthalten. Diese müssen immer einer dieser beiden Klassen zugeordnet werden.

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Beispiele für die neuen UN-Nummern:

  1. Gegenstände, die umweltgefährdende Flüssigkeiten oder Feststoffe enthalten
  2. Gegenstände, die entzündbare oder giftige Gase enthalten
  3. Prüfapparaturen mit angeschlossenen Gasgefäßen

Derzeit zeigt die tägliche Praxis, welche Gegenstände unter diese UN-Nummern fallen können. Hier ist noch reger Erfahrungsaustausch notwendig.

Müssen für diese Gegenstände Sicherheitsdatenblätter erzeugt werden?

Sicherheitsdatenblätter sind dann erforderlich, wenn es sich um Stoffe oder Stoffgemische handelt. Auch bei Erzeugnissen ist eine solche Pflicht unter Umständen vorhanden. Für die im Gefahrgutrecht genannten Gegenstände wird eine solche Pflicht nicht die Regel sein, da die gefährlichen Güter in den Funktionselementen vorhanden sind und auch unter normalen Beförderungsbedingungen nicht austreten dürfen. Damit kann hierfür dann auf die Sicherheitsinformation zurückgegriffen werden.

Quellen:

Gastautorin: Uta Sabath Gefahrgutberatung

Beitrag zum Thema: Gegenstände im Gefahrgut

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