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Europäische Produktmitteilung – Häufig gestellte Fragen zu UFI-Positionierung im SDB und Etikett

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Europäische Produktmeldung

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Das Thema europäische Produktmitteilung (PCN), inklusive UFI und EuPCS beschäftigte uns wie unsere Anwender in dieser heißen Phase der Vorbereitung auf die neue, gesetzlich verpflichtende Mitteilung. In dieser kleinen Serie fasse ich häufig gestellte Fragen und Antworten zusammen, die im Laufe der Webinare und der Fachtagung aufkamen.

Teil 1 der Serie beschäftigte sich mit den gesetzlichen Fristen, in diesem Teil wird der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) thematisiert.

UFI-Positionierung im SDB und Etikett für die europäische Produktmitteilung (PCN)

Frage: Wo soll der UFI im SDB erscheinen?

Der UFI ist Teil des Produktidentifikators und wird damit in Abschnitt 1.1 neben anderen Nummern, wie z. B. der CAS-Nr. von Reinstoffen, angegeben.

Frage: Bis wann müssen die SDB überarbeitet werden?

Solange der UFI auf der Verpackung zu finden ist, ist die Angabe im SDB optional. Wenn das Produkt keine Verpackung hat, soll der UFI im SDB erscheinen. Bei großindustrieller Nutzung wird ebenfalls empfohlen, den UFI im Sicherheitsdatenblatt zu platzieren.

Europäische Produktmitteillung erstellen

Frage: Fallen dadurch dann die Notruf-Hinweise auf Giftnotrufzentralen weg?

Nein, der UFI und die damit verbundene harmonisierte europäische Produktmitteilung (PCN) vereinheitlichen das Mitteilungsformat, aber beeinflussen nicht die Verpflichtung von den bereits benötigten Notruf-Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

Frage: Darf der UFI auch auf dem Barcode Etikett erscheinen? Oder muss er zwingend auf dem Kennzeichnungsetikett sein?

In den ECHA-Leitlinien wird darauf hingewiesen, dass der UFI Teil des Kennzeichnungsetiketts ist, aber dass dieser aus praktischen Gründen auch in der Nähe auf der Verpackung angebracht werden kann, solange der UFI klar sichtbar ist und sich in der Nähe von anderen Kennzeichnungselementen befindet.

Quelle: Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP, ISBN: 978-92-9481-265-0, 4.2.8

Quellen:

  • Verordnung (EU) 2017/542: Anhang VIII der CLP-VO (Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen), Stand 23.03.2017
  • Hinweise zur Änderung der Endverbraucher-Frist auf der Internet-Präsenz der Poison Centres.
  • Guidance on harmonised information relating to emergency health response, Version 2.0, ISBN: 978-92-9481-265-0

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