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Welche Risikobeurteilung gehört in die Gefährdungsbeurteilung?

Risikobeurteilung wird präsentiert

© vegefox.com - stock.adobe.com

Die Risikobeurteilung in einer Gefährdungsbeurteilung steht immer am Anfang der Gefährdungsbeurteilung.  Gleichzeitig soll aber auch der Erfolg sichtbar werden, der sich aus den weiteren Schritten der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Das aber ist schon die nächste Gefährdungsbeurteilung und „die Katze beißt sich in den Schwanz“.

Fragestellung Risikobeurteilung

Welches Risiko soll eigentlich in einer GBU dokumentiert werden? Das Risiko vor oder das Risiko nach Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?

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Damit wird klar: Bei der Beurteilung eines Risikos in einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist auch der Zeitpunkt der Beurteilung wesentlich.

Die Frage kann schon an dieser Stelle kurz beantwortet werden: Das Risiko soll zu beiden Zeitpunkten (vor und nach der Gefährdungsbeurteilung) beurteilt und dokumentiert werden.

Herangehensweise Gefährdungsbeurteilung

Ein Beispiel: Es wird beobachtet, dass Fußgänger und Staplerfahrer die angebrachte Markierung häufig unbeachtet lassen. Als Maßnahme wird festgelegt, dieses Thema in den Unterweisungen mit aufzunehmen. Die Schadensschwere im Falle eines Unfalls ist zweifellos vor und nach der Maßnahme unverändert hoch. Durch die Maßnahme kann aber die Eintritswahrscheinlichkeit und damit das Risiko der Gefährdung reduziert worden sein.

Das folgende Vorgehen hat sich inzwischen vielfach bewährt:

  • Wird die Gefährdungsbeurteilung neu erstellt, wird das Risiko jeder einzelnen Gefährdung / Belastung beurteilt, bevor die erste Maßnahme umgesetzt wird.
  • Wird die GBU aktualisiert (z.B. nach einem Jahr), wird das Risiko jeder einzelnen Gefährdung so beurteilt, wie es sich nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen darstellt.
  • Die erste Aktualisierung einer GBU sollte allerdings nicht erst nach einem Jahr, sondern schon dann vorgenommen werden, wenn die (meisten) Maßnahmen umgesetzt sind. Spätestens bei dieser ersten Aktualisierung erfolgt die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen.

Unter Bezug auf das obige Beispiel kann das Risiko bei Neuerstellung der GBU z.B. als „3“ beurteilt worden sein, durch die Maßnahme dann mit „2“. Bei den Aktualisierungen der GBU wird künftig immer wieder das selbe Risiko festgestellt werden, sofern keine anderen Maßnahmen hinzukommen und die Maßnahme selbst wirksam bleibt.

Dokumentation Risikobeurteilung

In einem Unternehmen werden die Gefährdungsbeurteilungen ortsbezogen oder tätigkeitsbezogen erstellt. Die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens besteht also genau genommen aus einer Vielzahl von spezifischen Gefährdungsbeurteilungen. Diese spezifischen Gefährdungsbeurteilungen sind gemeint, wenn von der Aktualisierung einer GBU gesprochen wird.

Wird eine GBU aktualisiert, ist darunter zu verstehen, dass:

  • alle bereits erkannten Einzelgefährudungen betrachtet werden, einschließlich des aktuell bestehenden Risikos jeder Einzelgefährdung
  • für diese (Einzel-)Gefährdungen werden die vorhandenen Maßnahmen ggf. ergänzt
  • die bisherigen und ggf. hinzugekommene Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft – und zwar ohne das Risiko dann erneut zu beurteilen

Versionieren

Anschließend wird die GBU dauerhaft abgelegt und zwar am besten so, dass sie nicht mehr verändert werden kann.

In GeSi³ erfolgt dies durch den Schritt der „Versionierung“. Die Versionierung macht quasi einen Schnappschuss der jeweiligen GBU zum Versionierungszeitpunkt. Neben diesem „Schappschuss“ bleibt die GBU vollständig bearbeitbar erhalten, die Version ist als PDF fixiert.

Man sollte dann nach dem Versionieren bestimmte oder auch alle Einzelgefährdungen hinsichtlich ihres Risikos direkt neu beurteilen. Vorteile dieses Vorgehens sind:

  1. Die spezifische GBU und damit die Gesamtheit aller GBUs sind hinsichtlich des Risikos auf dem aktuellen Stand
  2. Man hat eine gute Ausgangslage für die Aktualisierung der spezifischen GBU

Zusammenfassung

  • Das Risiko setzt sich zusammen aus Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Oft lässt sich nur die Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren – aber auch dadurch sinkt das Risiko.
  • Wenn alle drei Schritte einer GBU
    • Gefährdungen erfassen / Risiken beurteilen,
    • Maßnahmen festlegen und
    • Wirksamkeit kontrollieren
  • erfolgt sind, wird die GBU dauerhaft dokumentiert (in GeSi³: durch Versionieren).
  • Erst danach werden die Risiken erneut beurteilt.
  • Die erneute Beurteilung der Risiken
    • erfolgt möglichst unmittelbar nach der dauerhaften Dokumentation (Versionieren) der GBU
    • schließt die Erstellung oder die Aktualisierung der GBU ab und bereitet die nächste Runde vor

Bei diesem Vorgehen wird erreicht, dass die Schritte dokumentiert sind in der aktuell gültigen Gefährdungsbeurteilung auch die aktuell bestehenden Risiken dargestellt sind.

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