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Was macht einen Stoff zu einem Gefahrstoff?

Gefahrstoffe in Erlenmeyerkolben

© mewaji - stock.adobe.com

Ein Stoff wird zu einem Gefahrstoff, wenn …

… er gefährlich ist? Das heißt, ein Stoff ist dann ein Gefahrstoff, wenn er eingestuft ist und eine Kennzeichnung hat?

Das wäre zumindest eine naheliegende Definition. Wie so oft ist dabei allerdings eine differenzierte Betrachtungsweise angesagt.

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Die Stofflisten

  • Im Anhang VI der CLP-Verordnung der harmonisierten Einträge finden sich aktuell 4.264 Einträge. [1]
  • In der GESTIS-Stoffdatenbank sind aktuell 8.700 Stoffe enthalten. [2]
  • Bei der ECHA sind derzeit 22.808 verschiedene Stoffe registiert, für die insgesamt 99.213 Dossiers vorliegen. [3]

Allen diesen Stofflisten ist eines gemeinsam: sie enthalten keine Gemische!

Wichtig ist die Verwendung eines Stoffs

In der Praxis hat sich sich bewährt, etwas anders an die Sache heranzugehen. Sicher wird jeder bestätigen, dass von einem Tiger eine Gefahr ausgeht. Wenn man dem Tiger aber nie begegnen kann, weil man z.B. nicht nach Asien reist, dann gibt es die Gefahr zwar ganz real, aber das Risiko ist praktisch Null.

Im Betrieb sollte man ähnlich verfahren. Von einem gefährlichen Stoff, den man nicht in seinem Betrieb hat, geht auch kein Risiko aus. Aus diesem Grund wird man auch nur solche gefährlichen Stoffe in ein Gefahrstoff­verzeichnis aufnehmen, die im Betrieb vorhanden sind. Das sind in aller Regel solche Stoffe, die mit einem Gefahren­symbol gekennzeichnet sind (oder zumindest einen H-Satz haben).

Häufig ist die Verwendung des Wortes „Stoff“ unpräzise, denn damit kann sowohl ein „Reinstoff“ als auch ein Gemisch gemeint sein.

Stoffe und Gemische

Im Gefahrstoffverzeichnis eines Betriebs wird i.d.R. nicht unterschieden, ob es sich um einen Reinstoff oder um ein Gemisch handelt. Ein Reinstoff lässt sich oft daran erkennen, dass eine CAS-Nummer oder eine EG-Nummer mit aufgeführt ist. Gemische haben meist eine Bezeichnung, die auf die Gemischeigenschaft schließen lässt.

Gemische müssen selbstverständlich ebenfalls eingestuft werden, das schreibt ja schon die CLP-Verordnung für Gemische vor [4].

Umsetzung in GeSi³

In GeSi³ gibt es ein Modul namens „Stoffe“. Bei den darin aufgeführten Stoffen handelt es sich um Reinstoffe.

In GeSi³ werden die Stoffe des Stoffe-Moduls als Inhaltsstoffe von Gemischen verwendet. Im Arbeitsschutz ist es sinnvoll, die Inhalts­stoffe seiner Gefahrstoff(gemische) zu kennen, weil darüber automatisch die Grenzwerte dieser Inhaltsstoffe im Auge behalten werden können. Ersteller von Sicherheitsdatenblättern benötigen die Inhaltsstoffe für die Definition ihrer Rezeptur bzw. Formulierung.

Das bedeutet: Ein Stoff im Modul „Stoffe“ ist noch lange kein Gefahrstoff. Es ist auch nicht sinnvoll, im Modul „Stoffe“ möglichst viele Stoffe zu „sammeln“. GeSi³ vertritt die Philosophie, nur solche Stoffe im Modul „Stoffe“ aufzunehmen, die auch in einem Gefahrstoff oder einer Rezeptur verwendet werden.

Wenn also Reinstoffe im täglichen Betrieb verwendet werden, dann sollten diese zuerst im Modul „Gefahrstoff­verwaltung“ aufgenommen werden. Dort lassen sie sich dann bequem verschiedenen Arbeitsorten (mit Verbrauchsmengen) und / oder Lagerorten (mit Lagermengen) zuordnen oder in der Gefährdungs­beurteilung für Gefahrstoffe z.B. mit dem „Einfachen Maßnahmenkonzept“ (EMKG) beurteilen.

Zusammenfassung

  • in der Praxis sind Stoffe Gefahrstoffe, wenn sie
    • als gefährlich eingestuft sind und
    • im Betrieb verwendet werden
  • das gilt gleichermaßen für Reinstoffe und Gemische
  • Gefahrstoffe werden in GeSi³ in die Gefahrstoffverwaltung aufgenommen
  • das Modul „Stoffe“ ist für Reinstoffe vorgesehen, die als Inhaltsstoffe in Gemischen verwendet werden

Quellenangaben

[1] Anhang VI der CLP-Verordnung (Tabelle der harmonisierte Einträge)

[2] Inhalte der GESTIS-Stoffdatenbank

[3] ECHA – European Chemicals Agency: Liste der Registrierten Stoffe

[4] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, konsolidierte Fassung

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