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Wundersame Einstufung: Akute Toxizität

akute Toxizität

© totojang1977 - stock.adobe.com

Wie kommt es zur Einstufung „Akute Toxizität“?

Anlass für diesen Blogbeitrag war eine Frage von einem Anwender des Online-Tools SDBcheck® zum Thema Akute Toxizität: „Wie kommt es zu einer Einstufung „Acute Tox. 2 mit H330, obwohl kein einziger Bestandteil mit ‚Acute Tox.‘ hat?“

Kurzer Überblick

Gemäß der CLP-Verordnung lässt sich die akute Toxizität anhand der Toxizität der Bestandteile berechnen. Sind für einen Bestandteil Toxizitätsdaten vorhanden (z.B. LD50 oder LC50), sind diese bei der Berechnung zu verwenden. Nur wenn keine solcher Werte vorhanden sind, gehen „Ersatzwerte“ ein, sofern der Bestandteil als „Acute Tox.“ eingestuft ist (Umrechnungswerte der Tabelle 3.1.2 in der CLP-Verordnung).

Weiter muss man wissen, dass die akute Toxizität immer „dreiteilig“ ist. Das bedeutet, dass es Angaben zu oraler, dermaler oder inhalativer Toxizität geben kann, mitunter auch für alle drei dieser Expositionswege.

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Spezialfall: Inhalative Toxizität

Die inhalative Toxizität muss man nochmal genauer ansehen:

  • Handelt es sich bei dem Gemisch um ein Gas, ist es relativ einfach: Relevant für die Berechnung ist die Toxizität der Bestandteile als Gas.
  • Ist das Gemisch fest oder flüssig, ist zu unterscheiden ob eine Toxizitätsangabe für Dampf oder für Staub/Nebel vorliegt. Das macht oft den relevanten Unterschied.
  • Dampf: Hier stellt man sich am besten eine Flüssigkeit vor, die allmählich verdunstet. Die Tröpfchen der Flüssigkeit schweben dann in der Luft und könn(t)en so eingeatmet werden.
  • Staub/Nebel: Ist das Gemisch pulverförmig, kann beispielsweise beim Schütten des Produkts einatembarer Staub entstehen. Wird das Produkt versprüht, wie zum Beispiel Lackpartikel durch ein Spray, spricht man von Nebel.

Die Antwort

Den ersten Teil der Antwort haben Sie bestimmt gleich erkannt: Liegen Tox-Werte vor (zu finden im Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts), erfolgt die Einstufung über diese Angaben. Eine Einstufung des oder der Bestandteile als toxisch ist dafür also gar nicht notwendig.

Der zweite Teil ist aber kniffliger. Im Sicherheitsdatenblatt steht oft nur „LC50 inhalativ“. Worauf bezieht sich dann eine Angabe wie 6,82 mg/L? „Gas“ scheidet als Antwort sofort aus, denn hier wäre die Einheit „ppmV“. Die Entscheidung ob „Dampf“ oder „Staub/Nebel“ lässt sich hier am ehesten über den Aggregatzustand des Produkts treffen: „flüssig“ spricht für „Dampf“, „fest“ oder „pulverförmig“ für „Staub/Nebel“.

Berechnung

Der Bestandteil mit „LC50 inhalativ“ von 6,82 mg/L sei mit (bis zu) 45% im Produkt enthalten. Den Rest von 55% nehmen wir an als „unbekannt“.

Die Berechnung ergibt dann auch einen „ATEmix“ von 6,82 mg/L (= [100% – 55%] * 6,82 mg/L : 45%).

  • Für „Dampf“ bedeutet dies gemäß Tabelle 3.1.1 der CLP-Verordnung dann Acute Tox. 3, H331.
  • Für „Staub/Nebel“ hingegen ergibt sich gemäß Tabelle 3.1.1 der CLP-Verordnung keine Einstufung.

Wäre der Rest von 55% übrigens nicht „unbekannt“, sondern „ungefährlich“, hätte sich in unserem Beispiel für „Dampf“ die Einstufung „Acut Tox. 4, H332“ ergeben.

Fazit

Bei der Berechnung der Einstufung für die akute Toxizität ist demnach die korrekte Verwendung der toxikologischen Angaben von großer Bedeutung.

Verwenden Sie bei der Einstufungsberechnung daher nur toxikologische Angaben, die möglichst gut abgesichert sind, z.B. von der ECHA oder von GESTIS. Siehe auch diesen Blogbeitrag.

Wenn Ihnen bekannt ist, dass für einen Stoff ein bestimmter Expositionsweg keine akute Toxizität vorhanden ist, setzen Sie diesen Expositionsweg explizit auf „ungefährlich“.

Bei Verwendung von SDBcheck® achten Sie darauf, welcher Expositonsweg genau verwendet wurde. Dies gilt insbesondere bei „überraschenden“ Abweichungen.

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 24.08.2020

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