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SCL, M-Faktoren und ATE: Die besonderen Vorgaben der Legaleinstufung

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SCL M-Faktor ATE

© Andrey Popov - stock.adobe.com

Praktischerweise in einer einzigen Spalte zusammengefasst, liefert Anhang VI der CLP-Verordnung mit SCL, M-Faktoren und ATE (harmonisiert) gleich drei verschiedene Systeme, die einen großen Einfluss auf Gemisch-Einstufungen haben. Bei Anhang VI handelt es sich um die gesetzlich vorgegebenen Einstufungen und Kennzeichnungen für den europäischen Rechtsraum, oder kurz die Legaleinstufungen der angegebenen Stoffe. [1]

Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL)

Der Konzentrationsgrenzwert wird bei der Einstufung von Gemischen benötigt, wenn als Grundlage die Einstufungen der Inhaltsstoffe des Gemischs verwendet werden. Die Gefahrenklassen sind hierbei voneinander unabhängig. Wird eine allgemeine Konzentrationsgrenze durch Inhaltsstoffe mit einer bestimmten Gefahr erreicht, dann soll davon ausgegangen werden, dass auch vom Gemisch diese Gefahr ausgeht.

Für verschiedene Gefahren und deren Kategorien (Hautätzend, Reproduktionstoxisch, Augenschädigend, …) sind unterschiedliche Konzentrationsgrenzen festgelegt.

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Es gibt jedoch Stoffe, für die diese allgemeine Konzentration für die Gefahrenkategorie nicht passt. In diesem Fall ist ein spezifischer Konzentrationsgrenzwert angegeben.

Dabei handelt es sich um eine neue, festgelegte Konzentrationsgrenze, die von der allgemeinen Konzentrationsgrenze für die Gefahr abweicht.

Während zum Beispiel der allgemeine Grenzwert für reproduktionstoxische Stoffe (Repr 1A/1B) bei 0,3% liegt, gibt es für den Stoff Natriumperborat einen Eintrag in den Legaleinstufungen mit einem SCL von 9% (Index-Nr.: 005-017-00-7).

Spezifische Konzentrationsgrenzen können sowohl größer, als auch kleiner als der allgemeine Grenzwert sein. Die logische Schlussfolgerung: Je kleiner ein SCL, desto gefährlicher ist der Stoff in Bezug auf die betroffene Einstufung. [1]

M-Faktoren

Es wäre ja zu einfach, wenn man nur eine Variante von Ausnahmen hätte. M-Faktoren sind spezielle Mutliplikationsfaktoren für die Einstufung in die Aquatische Toxizität (Aquatic Acute / Aquatic Chronic). M-Faktoren sind nie kleiner als 1 und funktionieren folgendermaßen:

  • Betrachtet wird die Konzentration eines Stoffs mit der Einstufung Aquatic Acute und / oder Aquatic Chronic
  • Gibt es einen M-Faktor für Acute, dann wird die Stoff-Konzentration für die Gemisch-Bestimmung Aquatic Acute 1 mit diesem Faktor multipliziert.
  • Gibt es einen M-Faktor für Chronic, dann wird die Stoff-Konzentration für die Gemisch-Bestimmung Aquatic Chronic 1 mit diesem Faktor multipliziert.

Liegt also zum Beispiel für Akut ein M-Faktor von 100 vor, dann wird ein Stoff mit einer Konzentration von 1% im Gemisch so behandelt, als ob 100% dieses Stoffs im Gemisch vorliegen würden. Es liegt also eine Einstufung Aquatic Acute 1 für das Gemisch vor. Natürlich ist nicht jeder Fall so einfach, aber es zeigt gut den Einfluss des M-Faktors.

Neben den gesetzlich vorgegebenen M-Faktoren gibt es auch eine Regel zum selbst bestimmen von M-Faktoren, wenn die aquatischen Toxizitätswerte für den betrachteten Stoff sehr niedrig sind.

Kurz zusammengefasst: Je größer der M-Faktor ist, desto größer ist auch die Gefahr, die der Stoff für die Umwelt darstellt. [1]

Harmonisierte ATE-Werte

Die harmonisierten ATE-Werte sind eine vergleichsweise neue Einführung in die CLP-Verordnung. Mit der 10. ATP [2] wurden erstmals harmonisierte ATE-Werte für Nikotin veröffentlicht. Seitdem sind über weitere Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) neue, harmonisierte ATE-Werte für eine Vielzahl von Stoffen hinzugekommen. Aber was sind ATE-Werte überhaupt und worin unterscheiden sie sich im Vergleich zu SCL?

ATE-Werte sind Schätzwerte Akuter Toxizität (acute toxicity estimate) und Teil der komplexeren Bestimmung von akuter Toxizität für Gemische aus den Informationen der Inhaltsstoffe. Im Prinzip werden alle bekannten Informationen zur akuten Toxizität hergezogen und es wird in einer bestimmten Reihenfolge ermittelt, was für einen ATE-Wert der Stoff für den betrachteten Expositionsweg hat. Liegt für den Expositionsweg inhalativ (Dampf) zum Beispiel ein gemessener Toxizitätswert (LC50) vor, dann ist dieser Wert direkt der ATE-Wert für inhalativ (Dampf).

Der harmonisierte ATE-Wert greift, wie der Name schon vermuten lässt, direkt in die Bestimmung ein. Wenn ein Stoff für einen Expositionsweg einen harmonisierten ATE-Wert in Anhang VI der CLP-Verordnung hat, dann wird dieser Wert direkt für die Einstufungsberechnung verwendet. Aber: Liegt für andere Expositionswege kein harmonisierter ATE-Wert vor, dann muss weiterhin das Standard-Einstufungsverfahren angewandt werden.

Da der harmonisierte ATE-Wert den Platz des gemessenen Toxizitätswerts einnimmt, gilt: Je kleiner ein harmonisierter ATE-Wert ist, desto gefährlicher (und damit toxischer) ist der betrachtete Stoff. [1]

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 10.05.2021

[2]        Verordnung (EU) 2017/776 (10. ATP der CLP-Verordnung), REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE)

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