Haben Sie Fragen? +49 931 4653331  |  info@gesi.de
Startseite  |  Alle Beiträge  |  Kontakt  | 

GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

Startseite | GefStoff-Profi | Brand- und Explosionsgefahr bei Gefahrstoffen (Teil 1 von 2)

Startseite | GefStoff-Profi | Brand- und Explosionsgefahr bei Gefahrstoffen (Teil 1 von 2)

Brand- und Explosionsgefahr bei Gefahrstoffen (Teil 1 von 2)

Brand- und Explosionsgefahr

© Canaan - stock.adobe.com

Die Brand- und Explosionsgefahr von Gefahrstoffen ist ein wichtiger Faktor, um zu bestimmen, ob der Gefahrstoff für den eigenen Betrieb geeignet ist oder nicht. Sollte zum Beispiel keine lokale Absaugung vorliegen oder handelt es sich allgemein um einen schlecht gelüfteten Bereich, dann kann es sich lohnen, auf brand- und explosionsgefährliche Stoffe oder Verfahren zu verzichten.

Explosionsgefahr auch ohne Explosiv-Zeichen

Nur weil es ein Explosiv-Zeichen bei den GHS-Symbolen gibt heißt auf keinen Fall automatisch, dass andere Stoffe nicht verpuffen oder explodieren können. Gerade bei entzündbaren Flüssigkeiten können sich explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische bilden. Auch Feststoff-Stäube können explosionsgefährlich sein. Deswegen liste ich in dieser Blog-Serie verschiedene Hinweise aus dem Sicherheitsdatenblatt auf, mit denen auf Brand- und Explosionsgefahren hingewiesen wird.

Brand- und Explosionsgefahr

Einstufung und Kennzeichnung aus dem Sicherheitsdatenblatt

Wenn in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ein Hinweis auf Entzündbarkeit (Entzündbare Flüssigkeit / Entzündbarer Feststoff / Entz. Aerosol / …) oder Explosionsfähigkeit existiert, ist die Eigenschaft für den betrachteten Gefahrstoff eindeutig. Eine Flamme oder das Explosionszeichen als Symbol auf der Verpackung weisen ebenfalls sofort auf die entsprechenden Eigenschaften hin.

Whitepaper von GeSi Software zum Thema Gefahrstoffverzeichnis erstellen

Weitere Informationsquellen

Bei vielen Gefahrstoffen werden neben dem Sicherheitsdatenblatt auch technische Datenblätter mitgeliefert, die die vorgesehene Anwendung und bestimmte, ausgewählte Risiken beschreiben. Auch dieses Dokument kann eine gute Quelle darstellen.

Schlussendlich können Sie auch beim Lieferanten anrufen, dessen Nummer immer auf dem Kennzeichnungsetikett und im Sicherheitsdatenblatt zu finden ist. Der Lieferant kann dann selbst eine qualifizierte Auskunft geben, oder kann zumindest Ihre Anfrage an den Hersteller weiterleiten.

Brand- und Explosionsgefahr im Gefahrstoff-Management

Als Teil der Gefahrstoffverwaltung und im Genehmigungsprozess für neu eingeführte Stoffe ist es ebenfalls wichtig, einen guten Überblick über die eigenen Gefahrstoffe zu behalten. Hierbei ist das Gefahrstoffverzeichnis ein guter Anfang, leichter ist es aber mit speziellen, maßgeschneiderten Abfragen, wie zum Thema Brand- und Explosionsgefahr. Eine spezialisierte Software, wie unser GeSi³, kann genau diesen Überblick bieten, ohne dass Sie sich auf das Pflegen von eigenen Listen verlassen müssen.

Weiter in der Serie geht es in Teil 2.

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 08.01.2022

[2]        Tipp: BAuA-Internetpräsenz zu Brand- und Explosionsgefahr, abgerufen am 17.01.2022

Weitere Blog-Artikel:

Mit GefStoff-Profi managen Sie komfortabel Ihre Gefahrstoffe.
Automatisiert und REACH-konform.
Nach oben