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Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen

Lösungsmittelflasche mit den GHS-Gefahrenpiktogrammen 02 (Flamme), 06 (Totenkopf) und 08 (Gesundheitsgefahr)

© DavidBautista - stock.adobe.com

Bei der Arbeit mit Gefahrstoffen kommen einige Verpflichtungen auf einen Betrieb zu. Diese sind in der GefStoffV [1] aufgeführt und beinhalten unter anderem auch die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung. Ein Teil der Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilungen der Möglichkeiten zur Substitution. Einen Überblick über die Substitutionsprüfung haben wir Ihnen bereits in einem früheren Blog-Beitrag gegeben. Heute möchte ich darauf eingehen, warum man überhaupt auf Substitution prüfen muss und wie einem dabei geholfen wird.

Das Ziel

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgestellt, ob eine Gefährdung im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegt. Das Ergebnis kann auch sein, dass nur eine geringe Gefährdung bei der Tätigkeit ausgeht. In diesem Fall sind keine weiteren Maßnahmen, also auch keine Substitutionsprüfung nötig. Für alle anderen Tätigkeiten muss geprüft werden, ob der Gefahrstoff und/oder das Verfahren ersetzt werden kann. Das Ziel dahinter ist natürlich, dass die Gefährdung für die Beschäftigten verringert wird. Gleichzeitig sollte dies aber nicht dazu führen, dass in anderen Bereichen, zum Beispiel im Umweltschutz, die Gefährdung erhöht wird. Betrachtet werden dabei verschiedene Eigenschaften des Gefahrstoffs, beispielsweise die Brand- und Explosionsgefährdung oder CMR-Eigenschaften.

Keine Substitution möglich – was nun?

Verpflichtend ist das Prüfen auf Substitutionsmöglichkeiten. Das Ergebnis kann also auch sein, dass keine Substitution möglich ist. Gründe dafür sind zum Beispiel fehlende technische Möglichkeiten oder bestimmte Produkteigenschaften, die mit alternativen Stoffen nicht erreicht werden können. In solchen Fällen muss dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Weiterhin ergeben sich Maßnahmen, die beim Arbeiten mit dem Gefahrstoff umgesetzt und eingehalten werden müssen. So sollten gefährliche Stoffe beispielsweise in geschlossenen Systemen eingesetzt, eine Absaugung verwendet oder Handschuhe getragen werden.

Sicherheitsdatenblätter nach TRGS 400 prüfen

Hilfe bei der Substitution

Die Entscheidung, ob man einen Gefahrstoff substituieren kann und wenn ja, durch was, ist häufig nicht einfach. Letztendlich müssen viele Eigenschaften der Gefahrstoffe miteinander verglichen werden, natürlich möglichst unkompliziert. Eine Hilfestellung gibt Ihnen die TRGS 600 [2] an die Hand: Das Spaltenmodell. Dies ermöglicht einen schnellen Vergleich von Gefahrstoffen in Bezug auf die relevanten Informationen. Man betrachtet zum Beispiel akute Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren, die von dem Gefahrstoff ausgehen. In den kommenden Blog-Beiträgen werden ich auf das Spaltenmodell noch genauer eingehen und die Anwendung und den Nutzen beleuchten. In unserer Softwarelösung GeSi³ ist auch der Gefahrstoffvergleich integriert und Sie können mit der Produktlinie GefStoff-Profi bis zu 10 Gefahrstoffe auf einmal miteinander vergleichen. Dies hilft Ihnen, einen guten Start in Ihre Substitutionsprüfung zu finden. Nehmen Sie gerne auch an unserem kostenfreien Webinar zum Thema Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen teil – melden Sie sich jetzt an!

 

[1]        GefStoffV

[2]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 600, Fassung 27.07.2020, Internetpräsenz der BAuA

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