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Aktuelle Software im Gefahrstoff-Management

Aktualisierung

© Sikov - stock.adobe.com

Eine Software im Gefahrstoff-Management, wie unser Gefahrstoff-Profi, wird verwendet, um die Gefahrstoffe aufnehmen, freigeben und zuordnen zu können. Ergebnisse daraus sind dann rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen, aktuelle Gefahrstoffkataster / Gefahrstoffverzeichnisse und natürlich die leicht aktualisierbaren Betriebsanweisungen vor Ort. Doch was, wenn die Software zum Aktualisieren nicht mehr aktuell ist?

Oder anders: Warum muss man seine Gefahrstoff-Software aktualisieren? Ich werde in diesem Beitrag auf ein paar wichtige Eckpunkte eingehen, die sich mit der Zeit einfach ändern – die Zeit bleibt auch bei der Arbeitssicherheit und deren Anforderungen nicht stehen.

Gesetzliche Anpassungen

Neben Anpassungen an den technischen Fortschritt, gibt es auch weitere Gesetzesanpassungen, die sich auf den Umgang mit den eigenen Gefahrstoffen auswirken können.

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Es werden regelmäßig Anpassungen an Einstufungen vorgenommen und damit an der Art, wie Gefahren erkannt und verglichen werden können. Zum Beispiel wird auf selbstentzündliche Gase mit dem vergleichsweise neuen H232 hingewiesen: „Kann sich bei Kontakt mit Luft spontan entzünden.“ [1] Bei Auswertungen von brand- und explosionsgefährlichen Stoffen ist so eine Änderung sehr wichtig und muss durch Software-Aktualisierungen berücksichtigt werden.

Manchmal ändern sich auch Anforderungen durch lokale Gesetzgeber, wie im Fall des Mutterschutzgesetzes [2]. Seit 2018 wird die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG für jede Tätigkeit gefordert, das wirkt sich natürlich auch auf Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen insbesondere aus.

Änderungen an gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten

Durch den technischen Fortschritt werden auch die Anforderungen an Grenzwerte immer strenger. Außerdem können mit der Zeit artverwandte Stoffe ebenfalls Grenzwerte erhalten, was den direkten Vergleich für zum Beispiel die Substitutionsprüfung beeinflusst. Auch hier können Anpassungen in der Gefährdungsbeurteilung und Auswirkungen auf die Arbeit mit dem Stoff, zum Beispiel durch veränderte Schutzmaßnahmen, notwendig sein.

Die Daten der Software im Gefahrstoff-Management nutzen

Eine Gefahrstoff-Software kann auch Informationen zuordnen, ohne dass diese offensichtlich im Sicherheitsdatenblatt oder anderen Quellen enthalten waren. Ob es sich um die Ermittlung von Stoffen der Störfall-Verordnung, die Bestimmung der Lagerklassen nach TRGS 510 oder vielleicht auch die Berechnung von Kohlenwasserstoff-Grenzwerten handelt. Vielleicht wollen Sie auch einfach alle Gefahrstoffe mit CMR-Stoffen finden oder Ihre Gefahrstofflisten nach zulassungspflichtigen Stoffen untersuchen – viele dieser Funktionen haben im Hintergrund Vergleichslisten, Berechnungen und Anzeigebedingungen, die sich direkt oder indirekt durch eine Mischung aus gesetzlichen Anforderungen und den Anspruch an Übersichtlichkeit ableiten. Auch dafür sind regelmäßige Aktualisierungen von unserer Seite notwendig, damit die bekannten Funktionen auch in Zukunft die korrekten Ergebnisse anzeigen.

Ein weiterer Pluspunkt für regelmäßige Software-Aktualisierungen ist die Möglichkeit, zu ändernde Gefährdungsbeurteilungen / Betriebsanweisungen / etc. aufgrund der genannten Aktualisierungen übersichtlich anzeigen zu können.

Zeigt Beispiel-Kacheln mit zu aktualisierenden Betriebsanweisungen und GBU, erkannt durch die Software.

Software aktualisieren Sie nicht nur für Features

Als Fazit lässt sich also zusammenfassen – so ziemlich jede Funktion und jede Abfrage in einer Gefahrstoff-Software hängt von den aktuellen Anforderungen an die Arbeitssicherheit ab und kann nur dann richtig funktionieren, wenn die Software ebenfalls auf dem Laufenden gehalten wird.

Quellen:

[1]        Verordnung (EU) 2019/521 (12. ATP der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)

[2]        Mutterschutzgesetz, Ausfertigungsdatum: 23.05.2017

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