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Das Spaltenmodell – Freisetzungsverhalten (Teil 6)

Weißes, staubartiges Pulver explodiert.

© Pattadis - stock.adobe.com

Im heutigen Blogbeitrag möchte ich Ihnen eine weitere Spalte des Spaltenmodells der TRGS 600 [1] vorstellen. Nach dem letzten Blog der Serie, in dem ich Spalte 4, physikalisch-chemische Einwirkungen, behandelt habe, bleiben wir nun in einem fachlich ähnlichen Thema. Spalte 5 des Spaltenmodells behandelt das Freisetzungsverhalten der Gefahrstoffe.

Freisetzungsverhalten (Spalte 5)

In den vier Spalten des Spaltenmodells, die ich Ihnen in dieser Bog-Serie bereits vorgestellt habe, waren zu einem Großteil die H-Sätze der Stoffe das Kriterium, nach dem die Einteilung vorgenommen wurde. Bei dem Freisetzungsverhalten sind die H-Sätze leider keine Hilfe und werden daher auch vom Spaltenmodell nicht berücksichtigt. Stattdessen werden Eigenschaften wie Aggregatzustand oder der Dampfdruck betrachtet. Nachfolgend möchte ich einige relevante Eigenschaften und deren Einordnung in das Spaltenmodell aufführen. Die Auflistung aller Punkte kann in der TRGS 600 eingesehen werden.

Sehr hohe und hohe Gefahr

Ein sehr hohes Freisetzungsverhalten geht beispielsweise von Gasen oder Aerosolen aus. Aber auch staubende Feststoffe oder Flüssigkeiten, die einen hohen Dampfdruck besitzen (> 250 hPa) sind hier eingeordnet. Als Beispiel nennt die TRGS 600 das Lösungsmittel Dichlormethan.
Flüssigkeiten mit einem Dampfdruck zwischen 50 und 250 hPa werden in die Kategorie hoch eingestuft. Hier ist beispielsweise Methanol zu finden.

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Mittlere und geringe Gefahr

Von Flüssigkeiten wie Toluol, die einen Dampfdruck von 10 – 50 hPa besitzen, geht eine mittlere Gefahr bezüglich des Freisetzungsverhaltens aus. Ausgenommen davon ist Wasser, obwohl auch Wasser in diesem Dampfdruckbereich zu finden ist.
Liegt der Dampfdruck noch niedriger (2 – 10 hPa), beispielsweise bei Xylol, wird dies als geringe Gefahr eingeteilt.

Vernachlässigbare Gefahr

Nichtstaubende Feststoffe und Flüssigkeiten, deren Dampfdruck unter 2 hPa liegt, betrachtet man als vernachlässigbar . Dies trifft zum Beispiel auf Glykol zu.

Fazit

Im Vergleich zu den bereits vorgestellten Spalten behandelt die Spalte des Freisetzungsverhaltens wesentlich weniger Kriterien. Gleichzeitig fällt die Einteilung etwas schwerer, da man sich nicht an den H-Sätzen orientieren kann. Stattdessen benötigt man den Dampfdruck von Flüssigkeiten, der teilweise im Sicherheitsdatenblatt fehlt.

Nun ist nur noch eine letzte Spalte des Spaltenmodells übrig, mit der ich mich im nächsten Teil dieser Blogreihe beschäftigen werde. Besuchen Sie gerne auch unser kostenfreies Substitutions-Webinar, in dem wir Ihnen neben rechtlichen und fachlichen Hintergründen auch die Anwendung des Spaltenmodells in unserer Softwarelösung GeSi³ präsentieren.

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 600, Fassung 27.07.2020, Internetpräsenz der BAuA

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