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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Aktuelle Software bei der SDB-Erstellung

Tastatur mit orangefarbener Taste die "Stay up-to-date!" besagt.

© momius - stock.adobe.com

Die meisten Sicherheitsdatenblätter, die im Umlauf sind, wurden mit einer Software zur SDB-Erstellung erstellt. Das ist auch logisch, denn je mehr Produkte eines Herstellers / Händlers ein Sicherheitsdatenblatt brauchen, desto wahrscheinlicher wird mit einer zeitsparenden Software gearbeitet oder eben an eigenen Automatisierungen getüftelt. Trotzdem gibt es viele Aspekte in Sicherheitsdatenblättern zu beachten, weswegen Ihre Software-Lösung immer wieder aktualisiert werden sollte.

Was heißt denn eigentlich aktuell?

In einer Software für Sicherheitsdatenblätter kommen rechtliche Vorgaben zu den Verbesserungen der Benutzung hinzu. Ein Update sorgt also nicht nur für nette neue Features, die bestimmte Anwender brauchen und andere vielleicht nicht. Die Aktualisierungen von gesetzlichen Vorgaben sind der entscheidende Faktor.

Direkte Änderungen

Nicht immer sind Anpassungen so deutlich und direkt wie die Anforderung, Produktmitteilungen in einem neuen Format harmonisiert an die europäischen Mitgliedsländer zu übertragen (PCN). Sowohl die CLP-Verordnung, als auch die REACH-Verordnung werden regelmäßig durch Änderungsverordnungen aktualisiert.

sicherheitsdatenblätter erstellen

Die letzte Aktualisierung des Anhangs II der REACH-Verordnung, also die Inhalte und Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt, ist gerade noch im Übergangsprozess, ab 2023 werden dann Angaben zu Nanoformen und endokrinen Eigenschaften verlangt [1].

Um diese Angaben sinnvoll im Sicherheitsdatenblatt unterzubringen oder weitere neue Felder zu beschreiben, müssen diese natürlich auch in die Software-Lösung eingeführt werden.

Indirekte Änderungen – bleiben Sie auf dem Laufenden

Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern werden viele Texte und Inhalte vorgegeben, wie H-Sätze, aber unter Umständen auch harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen sowie Grenzwerte, Angaben zu Gefahrgut im Abschnitt 14, Einstufung nach Störfallverordnung und vieles mehr!

Diese Sammlung an Informationen wird von uns als Software-Ersteller aktuell gehalten, damit Sicherheitsdatenblätter die entsprechenden Aktualisierungen auch angezeigt bekommen können. Dafür braucht es eben auch eine aktuelle Software.

Wie erkenne ich, ob eine Software aktuell ist?

An sich gibt jede Software an, welche Version gerade verwendet wird. Im Detail unterscheidet sich die Angabe vielleicht, aber in der Regel sind diese Informationen unter „Hilfe“ → „Über…“ oder „Versionsinformationen“ / „Info“ oder in einer ähnlichen Rubrik zu finden.

Wir geben in unserer Software GeSi³ sowohl die Version der Software an sich an, als auch den Stand der einzelnen, mitgelieferten Informationen. Hier finden Sie also beispielsweise den Stand der letzten Grenzwert-Aktualisierung.

Quellen:

[1]        Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Anhangs II

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