Haben Sie Fragen? +49 931 4653331  |  info@gesi.de
Startseite  |  Alle Beiträge  |  Kontakt  | 

GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

Startseite | SDB-Profi | Was sind eigentlich Produktidentifikatoren?

Startseite | SDB-Profi | Was sind eigentlich Produktidentifikatoren?

Was sind eigentlich Produktidentifikatoren?

Ausschnitt von Abschnitt 3 eines Sicherheitsdatenblatts, als Beispiel für die Angabe von Produktidentifikatoren in Sicherheitsdatenblättern.

© GeSi - GeSi

Produktidentifikatoren sind in jedem Sicherheitsdatenblatt zu finden – ohne geht es gar nicht. Aber wissen Sie, was sich hinter diesem Begriff eigentlich versteckt? Ziemlich viele gesetzliche Querreferenzen auf jeden Fall schon einmal.

Was sind Produktidentifikatoren?

Alle Angaben, die die Identifizierung eines Stoffs oder Gemischs ermöglichen, werden nach CLP-Verordnung als Produktidentifikatoren bezeichnet. Erwähnt werden die Identifikatoren in Zusammenhang mit der Angabe auf dem Kennzeichnungsetikett.

Die Identifikatoren sind also erst einmal unabhängig davon, ob es sich um ein Gemisch, einen Reinstoff oder einen Bestandteil in einem Gemisch handelt. Typische Identifikatoren sind zum Beispiel der Stoffname (zur Identifizierung verwendeter Begriff), CAS-Nummer, REACH-Registrierungsnummer oder die EG-Nummer. Wichtig sind diese Identifikatoren, um nachvollziehen zu können, welche Stoffe oder Gemische in einem Produkt enthalten sind.

sicherheitsdatenblätter erstellen

Gibt es Einschränkungen aus Vorgaben?

Bei Einschränkungen kommt es natürlich immer darauf an, wem man es recht machen will. Im Fall von Produktidentifikatoren im SDB und auf dem Kennzeichnungsetikett sind zwei Rechtsverordnungen beteiligt: Die CLP-Verordnung [1], in der die Identifikatoren auch beschrieben werden, und die REACH-Verordnung [2], die die Voraussetzungen für einen vollständigen Identifikator für Sicherheitsdatenblätter erklärt.

Vor allem der Stoffnamenbegriff hat Vorgaben, wenn der Stoff bereits in Anhang VI der CLP-Verordnung (Legaleinstufungen) beschrieben wurde. In der Regel sollen die Produktidentifikatoren verwendet werden, die im Gesetz oder im Verzeichnis der ECHA (C&L-Inventory) erwähnt werden oder für die bereits Nummern vorhanden sind (REACH-Registrierungsnummer, EG-Nummer).

Konsistenz ist König

Sicherheitsdatenblätter erwähnen Stoffe in mehreren verschiedenen Abschnitten, wie im Zusammenhang mit Grenzwerten in Abschnitt 8 oder mit Toxizitätsdaten in den Abschnitten 11 und 12. Außerdem könnte ein Reinstoff-Sicherheitsdatenblatt auch einen Stoffsicherheitsbericht als Grundlage haben. Auf dem Kennzeichnungsetikett finden sich auch Stoffnamen wieder.

Um Stoffe klar zuordnen und identifizieren zu können, sollten die einzelnen Bestandteile und erwähnten Gemische möglichst in all diesen Dokumenten dieselben Bezeichnungen haben und damit dieselben Produktidentifikatoren verwenden. Das ist wichtig, um Missverständnissen vorzubeugen.

Dann ist doch alles klar, oder nicht?

Wenn es einfach nur um die eindeutige Zuordnung ginge, hätten wir keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Thema Stoff- und Gemischidentifikation. Leider ist es für Hersteller nicht immer von Vorteil, wenn genau bekannt ist, um welchen Bestandteil es sich exakt handelt. Das geht so weit, dass es kostenpflichtig möglich ist, eine Verallgemeinerung der Stoffbezeichnung zu beantragen, um das eigene Know-how der Herstellung zu schützen. Die rechtliche Grundlage hierfür schafft Artikel 24 der CLP-Verordnung („Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung“).

Quellen:

[1]        CLP-Verordnung, haupts. Artikel 18, konsolidierte Fassung vom 01.03.2022

[2]        REACH-Verordnung, Anhang II, Teil A, 1.1 und 3., konsolidierte Fassung vom 01.03.2022

Diesen Blog-Artikel schnell und einfach teilen:

Weitere Blog-Artikel:

Mit SDB-Profi erstellen Sie automatisiert mehrsprachige Sicherheitsdatenblätter.
Schnell und rechtssicher.
Nach oben