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Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt

Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt bei der Plausibilitätsprüfung

© GeSi - GeSi

In meinem letzten Blog-Beitrag habe ich mich damit beschäftigt, warum die Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern so wichtig (und nach TRGS 400 [1] auch verpflichtend) ist. Mit unserem kostenfreien Online-Tool SDBcheck® haben Sie eine einfache und komfortable Möglichkeit, Einstufung und Kennzeichnung zu überprüfen. Im Idealfall entdecken Sie dabei keine Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt. In der Realität sieht das leider häufig anders aus.

SDBcheck®

Die Einstufung von Gemischen nachzuvollziehen, ist kein einfaches Unterfangen. Neben Informationen zum Gemisch, beispielsweise pH-Wert oder physikalisch-chemischen Gefahren sind auch Informationen zu den Inhaltsstoffen, zum Beispiel die Stoffeinstufung und der Konzentrationsbereich relevant. All diese Informationen müssen betrachtet und für die Einstufungsberechnung herangezogen werden. Ein geschultes Auge kann offensichtliche Abweichungen noch recht gut erkennen. Dies manuell jedoch für alle Ihre Sicherheitsdatenblätter zu tun, ist kaum möglich. SDBcheck® liest Ihr Lieferanten-SDB aus und verwendet die Informationen, um die Gemisch-Einstufung nach CLP-Verordnung [2] zu berechnen. Im besten Fall stimmen ermittelte und angegebene Einstufung natürlich überein.

Abweichungen

Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt in Einstufung oder Kennzeichnung werden Ihnen auf SDBcheck® direkt mit einem roten Kreuz angezeigt. Im Vergleich der Einstufung sehen Sie die ermittelten Gefahrenkategorien mit jeweiligem H-Satz. Ist beispielsweise im SDB eine augenreizende Wirkung (Eye Irrit. 2) angegeben, SDBcheck® ermittelt jedoch eine Augenschädigung (Eye Dam. 1) kommt es zu einer Abweichung. Auch die Kennzeichnung wird verglichen. Hier sehen Sie, ob die Gefahrenpiktogramme, das Signalwort und die H-Sätze der Kennzeichnung übereinstimmen. Es kann beispielsweise auch der Fall sein, dass die Einstufung plausibel ist, die Kennzeichnung jedoch nicht. Die TRGS 400 geben vor, dass man bei Abweichungen und Unstimmigkeiten den Lieferanten kontaktieren muss. Auch das ist mit SDBcheck® möglich.

Sicherheitsdatenblätter nach TRGS 400 prüfen

E-Mail-Versand

Wenn Sie SDBcheck® als angemeldeter Anwender nutzen, haben Sie die Möglichkeit, eine E-Mail an den Lieferanten zu verschicken, wenn Sie Abweichungen im Sicherheitsdatenblatt feststellen. Sie haben auch die Option, eigene Hinweise zu ergänzen. Der Empfänger der E-Mail erhält zum einen das gecheckte Sicherheitsdatenblatt und zum anderen auch die Ergebnisseite. So kann direkt gesehen werden, wo Abweichungen auftreten und welche Daten die Grundlage für den Check bilden. Der SDB-Ersteller hat nun die Möglichkeit, sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Möglicherweise ist beispielsweise bereits ein neues SDB im Umlauf, in dem die Abweichungen bereits behoben sind.

Wissen Sie, wie es mit der Plausibilität Ihrer Lieferanten-SDB aussieht? Laden Sie Ihr SDB kostenfrei auf SDBcheck® hoch und lassen es überprüfen. Durch den integrierten E-Mail-Versand erfüllen Sie so auch direkt die Anforderungen der TRGS 400. Wenn Sie die Anwendung von SDBcheck® live sehen möchten, melden Sie sich hier zu unserem kostenfreien Webinar an.

 

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

[2]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.03.2022

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