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Beteiligte Personen an einer Gefährdungsbeurteilung

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© Mathias Rosenthal - stock.adobe.com

Es gibt in der Regel mehrere beteiligte Personen an einer Gefährdungsbeurteilung (GBU). Das erklärt sich schon alleine dadurch, dass die beschriebene Tätigkeit meistens nicht vom GBU-Verantwortlichen durchgeführt wird. Trotzdem kann eine Person die Rolle mehrerer GBU-Beteiligter einnehmen. In diesem Artikel beschreibe ich einige typische Beteiligte im Entstehungsprozess einer Gefährdungsbeurteilung und damit auch, warum die Kommunikation dazwischen so wichtig ist.

Der GBU-Verantwortliche

Nicht gerade unwichtig ist der Verantwortliche für die GBU. Eine schöne Zusammenfassung über die Verantwortung in Gefährdungsbeurteilungen ist in den TRGS 400 [1] zu finden, die sich auch direkt mit der Erstellung von Gefahrstoff-GBU beschäftigen. Nach TRGS 400, 3.1 ist der Arbeitgeber für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die GBU nur von fachkundigen Personen erstellt werden darf. Deswegen kann der Arbeitgeber sich beraten lassen oder gleich die Erstellung der GBU delegieren, wie es oft in der Praxis auch der Fall ist. Dabei muss es sich nicht um eine einzige fachkundige Person handeln.

Fachkundige Personen und Experten

Webinar Gefährdungsbeurteilungen erstellen

Fachkundige Personen (z. B. Sicherheitsfachkräfte) können direkt Teile der GBU verfassen, oder eine rein beratende Rolle einnehmen. Hierbei können je nach Anforderung noch weitere Experten hinzugezogen werden, wie zum Beispiel Arbeitsmediziner oder Gefahrstoff-Experten.

Maßnahmen-Verantwortliche

Ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ist die Definition von Maßnahmen, um den Gefährdungen der beschriebenen Tätigkeit gerecht zu werden. Irgendjemand muss sich demnach auch in der Verantwortung sehen, diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei kann es sich um eine laufende Maßnahme, wie regelmäßige Unterweisungen handeln, oder um Maßnahmen, die erst einmal einmalig umgesetzt werden, wie zum Beispiel das Anbringen eines Geländers, um Stürze zu vermeiden.

Maßnahmen-Wirksamkeitsprüfung

Eine GBU kann in drei elementare Schritte unterteilt werden:

  • Ermittlung der Gefährdungen inklusive Risikobewertung
  • Formulieren und Durchführen der notwendigen Maßnahmen
  • Regelmäßige Prüfung der Maßnahmen auf Wirksamkeit

Folglich wird auch eine Wirksamkeitsprüfung fällig. Diese übernimmt oft auch die entsprechende, fachkundige Person. Wirksamkeitsprüfungen werden sowohl bei laufenden Maßnahmen als auch bei einmalig umgesetzten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Person, die die Tätigkeit ausübt

Schlussendlich beschreibt die GBU Tätigkeiten, die Personen im Betrieb ausführen. Diese Personen sind also direkt von persönlichen Schutzmaßnahmen und außerdem von allen anderen getroffenen Maßnahmen (technisch, organisatorisch, Gefahrstoff-Substitution, …) betroffen.

Fazit für beteiligte Personen an einer Gefährdungsbeurteilung

Es lassen sich zwei wichtige Erkenntnisse aus der Anzahl unterschiedlicher Beteiligter an der GBU-Erstellung ableiten.

Zum einen sind Gefährdungsbeurteilungen nie „fertig“. GBU-Anforderungen ändern sich im Laufe der Zeit und Maßnahmen, die als Wirksam anerkannt wurden, können im Laufe der Zeit als noch nicht ausreichend oder nicht mehr passend bewertet werden. Eine GBU ist also ein Dokument, das lebt und einen Ist-Zustand widerspiegelt.

Zum anderen lässt sich leicht erkennen, dass die Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten sehr wichtig ist. Wobei die Interessen der verschiedenen Personen an einer GBU unterschiedlich sind. Der Maßnahmen-Verantwortliche interessiert sich in erster Linie in dieser Aufgabe natürlich dafür zu wissen, für welche Maßnahmen er zuständig ist. Der Wirksamkeitsprüfer möchte entsprechend in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen in der nächsten Zeit zur Prüfung anstehen, was wiederum davon abhängig ist, ob diese Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder nicht.

Die richtigen Personen übersichtlich zu informieren und auch entsprechend Rückmeldung zu erhalten ist also eine Herausforderung, die jedem GBU-Ersteller begegnet. Unsere Software GeSi³ bietet hierfür eine umfassende Fülle an Hilfen, Hinweisen und Auswertungen an. Außerdem können automatisch E-Mails an die beteiligten Personen versendet werden, mit den für ihre Aufgabe entscheidenden Informationen.

Quellen:

[1]        TRGS 400, Fassung 08.07.2017, Internetpräsenz der BAuA

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