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Die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten

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In meinem letzten Blog-Beitrag habe ich mich mit den Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten beschäftigt. Im heutigen Beitrag möchte ich genauer auf die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten eingehen: welche Qualifikation ist nötig, wie ist die Rolle überhaupt definiert und wer kann Gefahrstoffbeauftragter werden?

Die gesetzliche Lage

Wirft man einen Blick in die Gefahrstoffverordnung [1], findet man dort die verschiedenen Aufgaben, die für den Umgang mit Gefahrstoffen zu erledigen sind. Die Gefahrstoffverordnung gibt jedoch keine Information darüber, von wem dies zu tun ist. Der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ wird an keiner Stelle erwähnt. In Bezug auf die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung ist nur von einer „fachkundigen Person“ die Rede – verfügt der Arbeitgeber selber nicht über die Fachkenntnisse, kann er sich beraten lassen, zum Beispiel von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Dienstleistern oder Betriebsärzten. Während sich die Gefahrstoffverordnung in vielen Punkten sehr vage hält, geben die TRGS weitreichendere Informationen zu bestimmten Themen. So beschäftigt sich die TRGS 400 [2] mit der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung und die TRGS 555 [3] mit der Erstellung von Betriebsanweisungen. Auch hier wird keine Rolle des Gefahrstoffbeauftragten erwähnt. Allerdings gibt die TRGS 400 Informationen dazu, welche Kenntnisse nötig sind, um eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu erstellen.

Kenntnisse für Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilungen

Die TRGS 400 zählt einige Kenntnisse auf, die für die Erstellung von Gefahrstoff-GBU benötigt werden. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

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  • Das Sicherheitsdatenblatt als wichtigste Informationsquelle für die Gefahrstoff-GBU kann beurteilt werden.
  • Die Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden (oder entstehen können!), sowie deren gefährliche Eigenschaften sind bekannt.
  • Wissen über die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Kenntnisse über das Ableiten von Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitsprüfung
  • Kenntnisse zur Substitutionsprüfung von Gefahrstoffen

Die TRGS 400 berücksichtigt ebenfalls, dass branchen- und tätigkeitsverschieden Umfang und Tiefe dieser Kenntnisse abweichen können. Zudem muss nicht eine einzige Person diese Eigenschaften vereinen, sondern mehrere Personen können gemeinsam die relevanten Kenntnisse besitzen.

Fachkunde

Die Fachkunde wird in der TRGS 400 genannt, aber nicht sehr genau spezifiziert: Es ist eine geeignete Berufsausbildung, passende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit nötig. Eine geeignete Berufsausbildung kann beispielsweise ein naturwissenschaftliches Studium oder eine entsprechende Ausbildung sein. Jedoch ist eine Person, die zwar nichts „passendes“ gelernt hat, im Rahmen seiner Berufserfahrung jedoch das Wissen gesammelt hat, ebenfalls geeignet und fachkundig. Als zweite Komponente neben der beruflichen Laufbahn wird die Kompetenz im Arbeitsschutz genannt, auch hier sind also gewissen Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert.

Die Rolle des Gefahrstoffbeauftragten

Rechtlich gesehen gibt es also keine definierte Rolle des Gefahrstoffbeauftragten. Relevant sind die nötigen Kenntnisse, die eine fachkundige Person haben bzw. erwerben muss. Häufig wird dies von Betrieben als „Gefahrstoffbeauftragter“ zusammengefasst. Damit sind also Personen gemeint, die über die genannten Kenntnisse verfügen, diese anwenden und somit auch rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen können. Weitere Informationen, beispielsweise zum Thema Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung erfahren Sie in unseren kostenfreien Webinaren. Melden Sie sich gleich an!

[1]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 07/2021

[2]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

[3]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 555, Fassung 20.04.2017, Internetpräsenz der BAuA

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