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Was steckt hinter dem Gefahrensymbol ätzend?

Abbildung mit dem Gefahrstoffsymbol ätzend und Person, die auf dieses Symbol zeigt.

© GeSi - GeSi

Das Gefahrensymbol ätzend (Gefahrenpiktogramm mit Kurzform GHS05) ist weitläufig bekannt und findet sich auch im privaten Alltag auf vielen Produkten. Vor allem im Bereich der Reinigungsmittel ist es oft anzutreffen – aber nicht unbedingt wegen der vermuteten Ätzwirkung auf die Haut. Für alle Interessierte fasse ich zusammen, was es mit dem GHS-Piktogramm auf sich hat und wie Sie erkennen können, was genau für das betrachtete Produkt überhaupt zutrifft.

Drei Bedeutungen für ein Piktogramm

Auf zwei Bedeutungen weist das Piktogramm sehr direkt hin – es ist eine Hand und ein (zugegeben angedeuteter) Metallstab zu erkennen. Beide werden durch Kontakt mit der tropfenden Flüssigkeit beschädigt. Dem Symbol nach handelt es sich also um eine Gefahr, die bereits bei wenigen Tropen eine sichtbare Wirkung erzeugt.

Die zwei auf dem Symbol sichtbaren Effekte, lassen sich einteilen in:

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  • Eine physikalisch-chemische Eigenschaft – die Korrosionswirkung gegenüber Metallen.
  • Eine Gesundheitsgefahr – die Ätzwirkung auf die Haut.

Was dem Piktogramm gar nicht anzusehen ist, ist die schwere Augenschädigung. Es ist verständlich, dass ein Stoff, der für unsere Haut problematisch ist, auch unsere Augen schädigt. Es ist sogar so, dass das Piktogramm auf den Verpackungen oft wegen der schweren Augenschädigung zu sehen ist und nicht wegen der Ätzwirkung auf die Haut.

Bedeutung von Korrosion und Ätzwirkung auf Haut / Augen

Nun ist geklärt, für was das Gefahrensymbol ätzend stehen kann, aber was bedeuten diese Einstufungen eigentlich im Detail?

Allgemein handelt es sich um eine Eigenschaft, die Gewebe und Metall zerstört / zersetzt. Da sich Haut / Schleimhaut und Metalle logischerweise in der Beschaffenheit unterscheiden, kann es auch vorkommen, dass bestimmte Chemikalien nur korrosiv sind, oder nur eine Ätzwirkung aufweisen. Das sieht man dem Piktogramm alleine nicht an.

Einstufung Korrosiv gegenüber Metallen: Diese Gefahrenklasse hat eine einzige Kategorie in der CLP-Verordnung, es handelt sich also immer um Kategorie 1. Die Einstufung wird begleitet vom H-Satz 290 „Kann gegenüber Metallen korrosiv sein“. Ob ein Stoff / Gemisch als korrosiv gilt, wird anhand von Standard-Tests an Stahl- oder Aluminiumoberflächen ermittelt.

Ätzwirkung auf die Haut: Die Ätzwirkung auf die Haut beinhaltet die Kategorie 1, die noch unterteilt werden kann in 1A, 1B und 1C, abhängig davon, wie schnell die gewebezerstörenden Effekte bei Tierversuchen eintreten. 1A ist somit die kritischste Unterkategorie. Eine alternative Messmethode ist die Verwendung von pH-Werten, um die Ätzwirkung einzuschätzen. Die Ätzwirkung wird vom H-Satz 314 „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“ begleitet. Dieser weist auch zusätzlich die automatisch zusätzliche Wirkung auf die empfindlicheren Augen hin. Zusätzlich gibt es noch die Kategorie 2 der Hautreizung – diese hat aber nicht mehr das Gefahrenpiktogramm GHS05, sondern das Ausrufezeichen (GHS07).

Schwere Augenschädigung: Die schwere Augenschädigung hat ebenfalls eine Kategorie 1. Die Einstufung ist abhängig von beobachtbaren Schädigungen am Auge von Tieren. Zusätzlich kann die Augenschädigung auch über die Ätzwirkung der Haut abgeschätzt werden – wenn es der Haut schadet, dann sicher auch dem Auge. Die Augenschädigung wird durch den H-Satz 318 „Verursacht schwere Augenschäden“ beschrieben. Die Kategorie 2 (Augenreizung) hat ebenfalls das Ausrufezeichen als Piktogramm und kein GHS05 mehr.

Gefahrensymbol ätzend, aber wegen der Wirkung auf das Auge!

Die Einstufung in schwere Augenschädigung findet bei Gemischen schon bei kleineren Mengen ätzender Stoffe Anwendung, im Vergleich zur Ätzwirkung auf die Haut. Bei vielen Reinigern ist also nicht die Haut der Grund für das Symbol, sondern die schwere Augenschädigung.

Ein Blick auf die Gefahrenhinweise (H-Sätze)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, warum nun das Piktogramm auf dem Produkt zu sehen ist, dann lohnt sich ein Blick auf die Gefahrenhinweise – anhand der unterschiedlichen H-Sätze kann erkannt werden, was von den drei möglichen Wirkungen für das betrachtete Produkt zutrifft.

Ätzwirkung und Verpackungen

Bei jedem Produkt, das Sie auch privat erwerben können („Abgabe an die breite Öffentlichkeit“), muss die Verpackung eine Kindersicherung aufweisen, wenn der Inhalt eine Ätzwirkung auf die Haut aufweist. Dies gilt nicht für schwere Augenschädigung / Korrosion von Metallen, obwohl trotzdem das Symbol auf der Verpackung zu sehen ist.

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 01.03.2022

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