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Schwerpunkt entzündbare Gase im SDB

Entzündbare Gase mit Flammen-Piktogramm

© GeSi - GeSi

Kennen Sie die Einstufung entzündbare Gase? Neben den Kategorien 1A, 1B und 2 sind auch noch selbstentzündliche Gase und chemisch instabile Gase enthalten, aber wie? In diesem Artikel erkläre ich, was eine Einstufung in entzündbare Gase heißt und was es mit den Unterteilungen auf sich hat.

Definition entzündbare Gase

Doch fangen wir von vorne an, was ist die Definition von entzündbaren Gasen eigentlich? Wie immer kommt es auch hierbei darauf an, in welchem Rechtsbereich wir uns bewegen. Für das SDB ist also die Definition gemäß CLP-Verordnung entscheidend [1]. Die Definition hat auch gleich einen interessanten Nebenaspekt zur ausgehenden Gefahr:

Entzündbares Gas: Gas oder Gasgemisch, das unter Normalbedingungen (20 °C, 1013 hPa) einen Explosionsbereich hat.

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Damit ist auch gleich die Frage geklärt, ob entzündbare Gase auch explodieren können – unter den richtigen Bedingungen also schon. Außerdem gibt es noch zwei Unterkategorien:

Selbstentzündliches (pyrophores) Gas: Entzündbares Gas mit der Neigung, sich bei 54 °C oder weniger selbst spontan zu entzünden, also ohne äußere Zündquelle.

Chemisch instabiles Gas: Dieses entzündbare Gas kann auch explosionsartig reagieren in Abwesenheit von Luft oder Sauerstoff.

Also geben auch die Unterkategorien noch wichtige Auskünfte über weitere Gefahren.

Einstufung der entzündbaren Gase

Die Einstufung von Reinstoffen basiert auf bestimmten physikalischen Eigenschaften, die dem Gas innewohnen. In erster Linie muss natürlich ein Gas vorliegen. Kategorie 1A liegt hierbei vor, wenn unter Normalbedingungen bestimmte Bedingungen zur Entzündbarkeit oder zur Breite der Explosionsgrenze erreicht sind. Details können in der CLP-Verordnung nachgelesen werden.

Kategorie 1A beinhaltet die Unterkategorien Selbstentzündliche (pyrophore) Gase, sowie chemisch instabile Gase A und B.

Trifft Kategorie 1A zu, aber keine der Unterkategorien bei einer bleibenden, erhöhten Gefahr, dann wird die Kategorie 1B angegeben.

Kategorie 2 beinhaltet alle restlichen entzündbaren Gase, die einen Explosionsbereich haben, aber weder der Kategorie 1A noch 1B entsprechen.

Wie für physikalisch chemische Gefahren üblich, ist auch bei den entzündbaren Gasen die Gemisch-Eigenschaft vergleichbar eingeteilt zu den Reinstoffen.

Kennzeichnung – Entzündbare Gase erkennen

Am Etikett können entzündbare Gase der Kategorien 1A und 1B an dem Flammen-Piktogramm erkannt werden. Der H-Satz H220 (Extrem entzündbares Gas) drückt dies zusätzlich aus. Die drei erwähnten Unterkategorien können ebenfalls an H-Sätzen unterschieden werden (H232, H230 und H231).

Bei Kategorie 2 fehlt das Flammen-Symbol, der H-Satz H221 (Entzündbares Gas) bleibt als einziger Gefahrenhinweis.

Korrekte Kennzeichnungen können Sie bei Sicherheitsdatenblättern auch über unseren SDBcheck® kostenfrei auf Plausibilität prüfen lassen.

Fazit

Alle entzündbaren Gase haben allein der Definition nach schon einen Explosionsbereich. Bei Kategorie 1A können weitere gefährliche Eigenschaften anhand der Unterkategorien erkannt und berücksichtigt werden. Die Einstufung basiert in allen Fällen auf physikalischen Eigenschaften des betrachteten Gases, egal ob es sich um ein Reinstoff oder ein Gemisch handelt.

Quellen:

[1]        CLP-Verordnung, konsolidierte Fassung vom 01.03.2022

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