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Was tun bei Änderungen an der harmonisierten Einstufung?

Harmonisierte Einstufung

© GeSi - GeSi

In der CLP-Verordnung beschreibt Anhang VI die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen, oder kurz Legaleinstufungen. Liegt eine harmonisierte Einstufung / Kennzeichnung vor, dann ist diese in ganz Europa zu verwenden.

Wie ändern sich harmonisierte Einstufungen?

Die CLP-Verordnung ist ja ein feststehendes, geltendes Gesetz (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) [1]. Diese Referenznummer ändert sich auch nicht mehr. Änderungen müssen also auf einen anderen Weg in die Verordnung kommen. Änderungen werden über Änderungsverordnungen ergänzt, wie im aktuell relevanten Fall durch die 17. Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (kurz: 17. ATP). Diese Änderungsverordnungen haben ihre eigenen Referenzen, für die 17. ATP: Verordnung (EU) 2021/849 [2].

Was sind die Auswirkungen der Änderungen?

Durch die 17. ATP werden Legaleinstufungen angepasst, in Form von Änderungen, neuen Legaleinstufungen und auch einer Streichung. Dieser Stand der Legaleinstufungen muss seit 17. Dezember 2022 verwendet werden.

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Weitere Informationen zu Harmonisierten Einstufungen.

Woher weiß ich, ab wann die Gesetzesänderung gilt?

Bei Legaleinstufungen ist der Zeitpunkt, ab dem die Änderungen verwendet werden dürfen und verwendet werden müssen, unterschiedlich.

Die 17. ATP ist zum Beispiel aus dem Jahre 2021, trotzdem sind die Änderungen erst seit 17.12.2022 verpflichtend. Die Änderungsverordnung legt in Artikel 2 die Übergangsfrist selbst fest. Es kann zum Beispiel auch dazu kommen, dass verschiedene Teile einer Änderungsverordnung zu verschiedenen Zeitpunkten ihren Beginn der Gültigkeit haben.

Gerade Änderungen der harmonisierten Einstufung haben oft Übergangszeiträume, damit sich die Industrie den neuen Vorgaben anpassen kann.

Wie soll man da den Überblick bewahren?

Ich fand bisher die Übersicht im deutschen Helpdesk [3] sehr hilfreich, um verschiedene Änderungsverordnungen der CLP-Verordnung gut nachvollziehen zu können. Wenn es nur darum geht, mit der aktuellsten Fassung der Verordnung auf dem Laufenden zu bleiben, bietet sich auch EUR-Lex [4] direkt an. Hier wird übersichtlich dargestellt, welche Änderungsverordnungen für eine Verordnung der EU existieren und ob man sich gerade bei der aktuellsten Fassung befindet.

Eine weitere Empfehlung: Unsere Software GeSi³ erkennt nicht nur Änderungen in den Stoffeinstufungen und aktualisiert diese, sondern weist Sie auch übersichtlich darauf hin, welche Produkte davon betroffen sind. So bleiben Ihre Sicherheitsdatenblätter auch auf dem Laufenden.

Quellen:

[1]        CLP-Verordnung, ursprünglicher Rechtsakt

[2]        17. ATP zur CLP-Verordnung

[3]        Übersicht CLP-Rechtstexte des Internetauftritts des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks

[4]        EUR-Lex, Plattform der europäischen Rechtstexte

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