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Im Sicherheitsdatenblatt richtig zitieren

Richtig zitieren im Sicherheitsdatenblatt

© GeSi - GeSi

Im Sicherheitsdatenblatt werden an mehreren Stellen Zitationen von verschiedenen Verordnungen und Gesetzen notwendig. Ganz prominent natürlich die REACH-Verordnung, auf der das Sicherheitsdatenblatt basiert, und die CLP-Verordnung, aus der die Einstufung und Kennzeichnung stammt.

Doch wie werden Rechtstexte nun korrekt zitiert? Was passiert, wenn eine Verordnung vom Gesetzgeber abgeändert wird? Um diese Fragen zu beantworten, erkläre ich erst einmal, wie Gesetzesänderungen, insbesondere beim europäischen Chemikalienrecht, überhaupt realisiert werden.

Wie Änderungen in bestehende Verordnungen kommen

Die REACH- und CLP-Verordnungen sind beides europäische Verordnungen, die ohne Anpassung sofort auch für jedes Mitgliedsland in Europa gelten. Beide haben einen ursprünglichen Gesetzestext, mit entsprechenden Rechtsreferenzen:

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  • REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • CLP-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

An sich sind diese beiden Verordnungen nach wie vor gültig. Aber: Änderungen an den Verordnungen wurden schon mehrfach durchgeführt, um zum Beispiel Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu berücksichtigen.

Die Änderungen werden in weiteren Verordnungen festgehalten, die sich auf die bestehende Verordnung beziehen und genau angeben, was geändert wurde. Kurz: Es gibt Änderungsverordnungen, die bestehende Verordnungen aktualisieren.

Änderungen in der REACH-Verordnung

Besonders im Chemikalienrecht bleiben für das Sicherheitsdatenblatt zwei Änderungsverordnungen im Gedächtnis.

  • Verordnung (EU) 2015/830
  • Verordnung (EU) 2020/878

Beide Verordnungen passen Anhang II der REACH-Verordnung und damit direkt die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt an.

Auswirkungen auf Rechtshinweise

Ich erlebte in der Praxis häufiger, dass explizit darum gebeten wurde, die aktuelle Änderungsverordnung im Kopf des SDB anzugeben, aber nur in Bezug auf die Änderung von Anhang II! Das zeigt auch schon das Hauptproblem daran auf, wenn bestimmte Rechtsreferenzen nicht nur auf die zugrundeliegende Verordnung, sondern auf nachträgliche Änderungen hinweisen: Was gilt denn dann nun? Denn es gibt durchaus auch andere Änderungsverordnungen der REACH-Verordnung, zum Beispiel am Hauptteil, die ebenso Auswirkungen auf das SDB und dessen Anforderungen haben.

Im Prinzip müssen Sie sich sowieso an das geltende Recht halten. Deswegen macht es Sinn, die Änderungsverordnungen nicht immer mit aufzulisten, denn es sind viele [1] [2].

Fazit

Mit einem Hinweis auf die zugrundeliegende Verordnung oder das ursprüngliche Gesetz (REACH, CLP, …) und dem Ausstellungsdatum des Sicherheitsdatenblatts liegen die notwendigen Informationen vor, um den Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung nachzuvollziehen.

Den aktuellen Stand von Gesetzestexten findet man als konsolidierte Fassungen, also Zusammenfassungen des Haupt-Gesetzes mit den Änderungsverordnungen, in der europäischen Rechtsplattform EUR-Lex [3].

Quellen:

[1]        Zusammenfassung der REACH-Änderungen, Internetpräsenz des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks

[2]        Zusammenfassung der CLP-Änderungen, Internetpräsenz des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks

[3]        Internet-Plattform EUR-Lex

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