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Die mitgeltende Gefährdungsbeurteilung

Mitgeltende Gefährdungsbeurteilung an einem Beispiel erklärt

© GeSi - GeSi

In meinem letzten Blog-Beitrag habe ich mich mit dem Konzept des „Magischen Dreiecks“ der Gefährdungsbeurteilungen beschäftigt. Dies ist eins der Konzepte, mit denen GBU mit dem FaSi-Profi unserer Software GeSi³ strategisch und nachhaltig umgesetzt werden können. Heute möchte ich Ihnen mit dem Konzept „mitgeltende Gefährdungsbeurteilung“ eine weitere Möglichkeit der Wiederverwendbarkeit von Inhalten nahebringen.

Der Tätigkeitsbezug

Gefährdungsbeurteilungen werden tätigkeitsbezogen erstellt. Zunächst ist also wichtig, alle Tätigkeiten zu sammeln, die im Unternehmen vorkommen. Hier ist es sinnvoll, sich auch mit den Beschäftigten direkt zu unterhalten, um alle Tätigkeiten zu identifizieren. Tätigkeiten können zum Beispiel sein:

  • Staplerfahren
  • Bildschirmarbeit
  • Reinigen
Webinar Gefährdungsbeurteilungen erstellen

Dabei wird eine Tätigkeit häufig von mehreren Rollen an unterschiedlichen Orten ausgeübt. Zudem fällt einem beim Sammeln der Tätigkeiten möglicherweise auf, dass es Tätigkeiten gibt, die sehr ähnlich – aber eben nicht identisch – sind.

Mitgeltende Gefährdungsbeurteilung

Hier kommt das Konzept der mitgeltenden Gefährdungsbeurteilung ins Spiel. Sie haben die Tätigkeit „Staplerfahren“ identifiziert und erstellen dafür eine Gefährdungsbeurteilung. Anschließend fällt Ihnen jedoch auf, dass Sie auch spezielle Tätigkeiten mit Staplern haben. Beispielsweise gibt es Quersitzstapler oder Stapler, die im Hochregallager unterwegs sind. Beides sind Spezialfälle des Staplerfahrens. Zum Großteil sind die Gefährdungen und Maßnahmen identisch, aber in beiden Fällen gibt es spezifische Dinge, die zu beachten sind. Genauso verhält es sich auch mit dem Staplerfahren und dem PKW-Fahren. Beides könnte man als „Bewegen von Fahrzeugen“ zusammenfassen und in dieser allgemeinen GBU all das festhalten, das für beide Fahrzeuge gilt. In der GBU „Staplerfahren“ wird dann nur noch das hinzugefügt und angepasst, was speziell für den Stapler gilt, nicht aber für das PKW-Fahren.

Der große Vorteil

Gefährdungsbeurteilungen sind nie fertig. Es gibt immer wieder Anpassungen und Aktualisierungen. Der Vorteil beim Konzept „mitgeltende Gefährdungsbeurteilung“ ist der, dass sich Änderungen in der mitgeltenden GBU direkt auf die abgeleiteten GBU auswirken. Wird etwas beim „Bewegen von Fahrzeugen“ geändert, muss also nicht jede weitere abhängige GBU (Staplerfahren, Staplerfahren im Hochregallager, Quersitzstapler, PKW-Fahren, …) einzeln abgeändert werden. Dies spart viel Zeit und Aufwand und senkt dadurch natürlich auch die Fehleranfälligkeit.

Fazit

Die Schwierigkeit beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen ist meist nicht die Erstellung selbst. Gefährdungen lassen sich gut ermitteln, Maßnahmen werden abgeleitet und umgesetzt. Kompliziert ist das nachhaltige Fortschreiben und Aktuell-Halten der Menge an GBU. Über eine gute Strategie kann dies gewährleistet werden. Im FaSi-Profi von GeSi³ arbeiten wir dafür mit den beiden vorgestellten Konzepten der mitgeltenden GBU und des magischen Dreiecks. So können Sie Inhalte wiederverwenden und weiterverwenden und müssen nicht denselben Inhalt immer und immer wieder abtippen und aktualisieren. Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Webinar an und sehen Sie die Anwendung der mitgeltenden Gefährdungsbeurteilung in unserer Software GeSi³.

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