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CLP-Verordnung: Neue Einstufungen sind da!

News: Neue Einstufungen für die CLP-Verordnung sind hier

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Seit längerem sind bereits Vorversionen der CLP-Verordnung einsehbar gewesen, seit 31.03.2023 ist es offiziell: Es kommen neue Einstufungen in Europa [1]. Die wichtigsten Eckdaten gehen wir in diesem Blog-Beitrag durch.

Welche neuen Einstufungen kommen dazu?

Neu eingestuft werden:

Über die einzelnen Einstufungen werde ich in Zukunft noch ausführlichere Artikel erstellen, in diesem Artikel alleine lässt sich der Umfang nicht abbilden.

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Gibt es neue Kennzeichnungen?

Da es sich bei den neuen Einstufungen vorerst um europäische Einstufungen handelt, sind diese nicht im GHS zu finden. Das GHS gibt jedoch die Piktogramme, H-Sätze und P-Sätze vor. Deswegen bekommen die neuen Einstufungen keine H-Sätze, sondern EUH-Sätze – quasi H-Sätze, die nur in der EU gelten.

In der Änderungsverordnung [1] wird erwähnt, dass zusätzliche Kommunikation über Piktogramme erwünscht ist, aber erst möglich ist, wenn die neuen Einstufungen von UNGHS übernommen werden.

Das heißt schlussendlich: Die bereits erwähnten EUH-Sätze sind in Europa jetzt schon zugeordnet und zu verwenden. Zusätzlich sind passende P-Sätze mit angegeben, die für das Kennzeichnungsetikett und Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts relevant sind. H-Sätze / Piktogramme gibt es ohne die Adaption durch GHS allerdings erst einmal nicht.

Neue Einstufungen sind da und jetzt?

Wie üblich bei Gesetzesänderungen, die vor allem neue oder stark veränderte Elemente besitzen wie neue Einstufungen, gibt es natürlich Übergangsfristen. Diese sind hilfreich und nützlich, um den Herstellern und der Lieferkette Zeit zu geben, die neuen Einstufungen auf den eigenen Produkten zu ergänzen.

Im Rahmen der Einstufungen werden auch weitere Eigenschaften besonders relevant, wie der log KOC-Wert (Größenangabe für den Anteil an organischem Kohlenstoff in Wasser). Auch solche Eigenschaften sind dann für die Lieferkette entscheidend und müssen sich entsprechend erst etablieren.

Die Übergangsfristen

Die Übergangsfristen stehen nicht wie bei zum Beispiel ATP üblich direkt am Anfang der Änderungsverordnung, sondern direkt in den Unterabschnitten der verschiedenen Einstufungen. Die Fristen geben den Zeitraum an, nachdem eine Einstufung und Kennzeichnung schon korrekt auch die neuen Einstufungen enthalten muss. Wenn Gemische bereits in Verkehr gebracht wurden, dann müssen diese trotzdem nach Ablauf der letzten Frist umetikettiert werden, sollte die Kennzeichnung entsprechend der neuen Einstufungen zutreffen.

Die Termine:

Übergangsfrist für Stoff-Einstufungen und Kennzeichnung: Bis 01.05.2025

Übergangsfrist für Gemisch-Einstufungen und Kennzeichnung: Bis 01.05.2026

Übergangsfrist für Gemisch-Kennzeichnung, wenn bereits auf dem Markt: Bis 01.05.2028

Sicherheitsdatenblatt-Erstellung mit Software

Auch für uns als Hersteller einer Software für die SDB-Erstellung sind diese Übergangszeiträume wichtig. Nachdem die genauen Bezeichnungen der Einstufungen und Kennzeichnungen nun bekannt und offiziell sind, machen wir uns sofort ans Werk, diese neuen Einstufungen für Stoffe und Gemische zur Verfügung zu stellen.

Quellen:

[1]        Official Journal of the European Union, Volume 66, L93, ab Seite 7

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