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Die TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt

Gefährdung durch Hautkontakt

© GeSi - GeSi

Mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) habe ich mich bereits in einigen Blog-Beiträgen beschäftigt. Heute möchte ich genauer auf die TRGS 401 eingehen, die vor kurzem neu gefasst wurde. [1] Diese TRGS beschäftigt sich mit der Gefährdung durch Hautkontakt und geht insbesondere auch auf die Thematik der Feuchtarbeit ein.

Die Inhalte der TRGS 401

Die TRGS 401 befasst sich mit der Gefährdung durch Hautkontakt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Hautkontakt kann zu verschiedenen Risiken führen, darunter fallen z. B. Reizungen, allergische Reaktionen und die Aufnahme von gefährlichen Substanzen in den Körper. Diese technische Regel dient dazu, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die geeigneten Schutzmaßnahmen zu informieren, um die Hautgesundheit zu gewährleisten und Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsschäden zu vermeiden. Zunächst wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, in welchem Ausmaß und welcher Dauer es zur dermalen Gefährdung kommt. Daraus leitet man entsprechende Schutzmaßnahmen ab. Neben den verwendeten Gefahrstoffen, die beispielsweise durch eine Einstufung als hautgefährdend relevant sind, kann auch die Art der Tätigkeit zu einer dermalen Gefährdung führen. Dies ist zum Beispiel bei Feuchtarbeit der Fall.

Hautgefährdende und hautresorptive Gefahrstoffe

Als hautgefährdend bezeichnet man Gefahrstoffe, die sich zum Beispiel durch folgende Eigenschaften auszeichnen (unvollständige Aufzählung, gesamte Liste siehe TRGS 401):

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  • Einstufung in Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C
  • Einstufung in Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1, 1A oder 1B
  • Kennzeichnung mit EUH066

Gefahrstoffe mit einer der folgenden Eigenschaften gelten als hautresorptiv (unvollständige Aufzählung, gesamte Liste siehe TRGS 401):

  • Einstufung in Akute Toxizität dermal, Kategorie 1, 2, 3 oder 4
  • Kennzeichnung mit „H“ in der TRGS 900, 905 oder 910

Definition der Feuchtarbeit

Die TRGS 401 definiert eine Tätigkeit als Feuchtarbeit, wenn beispielsweise einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Hautkontakt mit Wasser/wässrigen Flüssigkeiten > 2 Stunden pro Arbeitstag
  • Hautkontakt mit Wasser/wässrigen Flüssigkeiten und im Wechsel dazu das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (> 10 Mal pro Arbeitstag)
  • Häufiges Händewaschen (> 15 Mal pro Arbeitstag)
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im Wechsel dazu häufiges Händewaschen (> 5 Mal pro Arbeitstag)

Interessanterweise wird das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen nicht mehr als Feuchtarbeit definiert. Hierbei hat es sich immer um das Paradebeispiel für Feuchtarbeit gehandelt. Schauen Sie sich nur einmal die Hände eines Chirurgen nach einer mehrstündigen Operation an. Die Änderung dieser Definition hat daher auch einige Verwirrung und Nachfragen ausgelöst. Durch die Neufassung der TRGS könnten sich nun also auch Änderungen in den nötigen Schutzmaßnahmen ergeben.

Fazit

Bei der Überarbeitung und Neufassung der TRGS 401 wurden einige neue Studien und Erkenntnisse herangezogen. So haben sich auch die Inhalte und Definitionen in der TRGS teilweise geändert und wurden an die neuen Informationen angepasst. Die Einhaltung der TRGS 401 ist für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beschäftigten, die potenziell mit hautgefährdenden Gefahrstoffen oder Tätigkeiten in Kontakt kommen können, von größter Bedeutung. Ein gründliches Verständnis und die ordnungsgemäße Umsetzung dieser technischen Regeln ermöglichen es den Unternehmen, wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 401, Fassung 18.11.2022, Internetpräsenz der BAuA

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