Warum hat das Gemisch eine Gewässergefährdung?
Die CLP-Einstufung "Gewässergefährdend"(CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 4 Umweltgefahren, 4.1) basiert auf Umwelt-toxikologischen Daten. Neben den klassischen toxikologischen Daten wie LD50 oder NOEC spielt auch die Abbaubarkeit (schnell oder langsam) des Gemischs bzw. der Inhaltsstoffe eine Rolle. Es kann vorkommen, dass ein Gemisch eine Einstufung als "Gewässergefährdend" bekommt, obwohl die Inhaltsstoffe keine Einstufung haben. Die