Was tun bei Änderungen an der harmonisierten Einstufung?
In der CLP-Verordnung beschreibt Anhang VI die harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen, oder kurz Legaleinstufungen. Liegt eine harmonisierte Einstufung / Kennzeichnung vor, dann ist diese in ganz Europa zu verwenden. Wie ändern sich harmonisierte Einstufungen? Die CLP-Verordnung ist ja ein feststehendes, geltendes Gesetz (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) [1]. Diese Referenznummer ändert sich auch nicht mehr. Änderungen müssen