Dem Rechtsbegriff auf den Grund: Gefahrstoff mit geringer Gefährdung
Liegt im Betrieb ein Gefahrstoff mit geringer Gefährdung vor, dann verringert sich für diesen Stoff der Aufwand für die Arbeitssicherheit erheblich. Das zeigt sich schon an der Definition der geringen Gefährdung. Definition für Gefahrstoff mit geringer Gefährdung Der Begriff „Gefahrstoff“ und die Eigenschaft „geringe Gefährdung“ sind beides Bezeichnungen aus der Verordnung zum Schutz vor