Der Biologische Grenzwert, oder kurz BGW, beschreibt, bis zu welcher toxikologisch, arbeitsmedizinisch abgeleiteten Konzentration eines Stoffes, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material die Gesundheit von Beschäftigten allgemein nicht beeinträchtigt wird. Bei einmaliger Überschreitung des BGW eines Stoffes muss keine gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen. Eine Ausnahme hierzu bilden akut toxische Stoffe, bei denen keine Überschreitung des BGWs eintreten darf. Eine Liste der Biologischen Grenzwerte ist in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 903 zu finden.

Quellen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen; TRGS 903