Die REACH-Verordnung, bzw. Verordnung EG Nr. 1907/2006, ist eine Verordnung der europäischen Gemeinschaft mit der Absicht, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. REACH bedeutet Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Die REACH-Verordnung regelt den Umgang und die in der Lieferkette weitergeführte Information von Gefahrstoffen, die in der Europäischen Union hergestellt und in die Union importiert wird. Die Weitergabe von Informationen findet unter anderem durch Sicherheitsdatenblätter statt, deren Form und Inhalt ebenfalls in der REACH Verordnung beschrieben sind. Neben der Informationserfassung gibt es ebenfalls Regelungen zum mehrstufigen Prozess, Stoffe in ihrem Einsatz zu beschränken.

Quelle: Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH), Stand 02/2016

Weitere Informationen: www.ECHA.eu