Die CLP-Verordnung, bzw. Verordnung EG Nr. 1272/2008, ist die gesetzliche europäische Umsetzung des GHS. CLP (Classification, Labelling and Packaging) bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen und ab welchen Konzentrationen Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet werden müssen, sowie die Einstufung von Gemischen anhand der Gefahren, die von den Inhaltsstoffen ausgehen. Welche Inhaltsstoffe und Gefahren beim Etikettieren von Verpackungen berücksichtigt werden müssen, wird ebenfalls beschrieben.

Quellen: Verordnung EG Nr. 1272/2008; http://echa.europa.eu/