Die CLP-Verordnung enthält in Anhang VI eine Auflistung an Gefahrstoffen mit deren Einstufung und Kennzeichnung. Stoffe, die sich in dieser Liste befinden, zählen zur Legaleinstufung, bzw. Harmonisierten Einstufung im Gegensatz zur Selbsteinstufung durch Produzenten / Importeuren / nachgeschalteten Anwendern.

Quellen: Verordnung EG Nr. 1272/2008; http://www.bfr.bund.de/; http://echa.europa.eu/