Der eindeutige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier — UFI) wird zur Identifikation von Gemischen in der CLP-Verordnung, Anhang VIII verwendet. Für jedes Gemisch, für das eine harmonisierte Mitteilung für die Giftinformationszentren durchgeführt werden muss, wird mindestens ein UFI benötigt. Ein Gemisch kann mehrere UFIs haben, aber ein UFI kann nicht mehreren Gemischen zugeordnet werden. Wird ein Gemisch zu stark abgeändert (genaue Definition: Anhang VIII, Teil B, 4.1), dann braucht das Gemisch neue UFI(s).

UFIs können bereits erzeugt und zugewiesen werden. Die ersten europäischen Mitteilungen werden ab 2020 obligatorisch mit UFIs versehen.