Bei der Lagerung von Gefahrstoffen können Gefahren für Mensch und Umwelt entstehen, je nach gelagerter Menge und Eigenschaften der gelagerten Stoffe. Bei der Zusammenlagerung verschiedener Stoffe kann es durch deren Eigenschaften zu einer Gefährdungserhöhung kommen. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 darf dieser Fall in der Praxis nicht auftreten. Deswegen gilt für solche Stoffe ein Zusammenlagerungsverbot.

Quellen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen; TRGS 510