Zusammenhang Augenschädigend und Hautätzend im EU-Gefahrstoffrecht
In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), dem Gefahrstoffrecht auf europäischer Ebene zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, wird zwischen schädlichen Wirkungen auf das Auge und auf die Haut unterschieden. Beide Wirkungen haben eigene Einstufungskriterien und Kategorien. Trotzdem hängt die Gemischeinstufung der Augenwirkung auch von der Hautwirkung ab. Kategorien der schädlichen