Die Betriebsanweisung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 555 ist ein Dokument, dass Gefährdungen und den Umgang mit Gefahrstoffen beinhaltet, die am entsprechenden Arbeitsplatz vorhanden sind oder entstehen. Außerdem werden betriebsspezifische Anweisungen mit angegeben. Ziel ist hierbei, Informationen für Beschäftigte in einer verständlichen Form und Sprache schriftlich zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung und Bereitstellung von Betriebsanweisungen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Wann eine Betriebsanweisung benötigt wird und in welcher Form diese zur Verfügung gestellt werden soll, ist in der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) und der dazugehörigen TRGS 555 beschrieben.

Quellen: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen; TRGS 555