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GeSi3 Blog | Sicherheitsdatenblatt-Erstellung, Gefahrstoff-Management und Arbeitssicherheit

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Ein Produkt, mehrere SDB – ist das sinnvoll?

Mehrere Sicherheitsdatenblätter für das gleiche Produkt

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Sicherheitsdatenblätter beinhalten unter anderem den Produktnamen, eine nachvollziehbare Versionsverfolgung und manchmal auch eine Artikelnummer. Das mag den Eindruck erwecken, dass für einen Gefahrstoff (Reinstoff oder Gemisch) ein einziges Sicherheitsdatenblatt (SDB) existiert. Je nach Umstand ist dies aber nicht der Fall.

Durch die Arbeit mit unserer Kundschaft sind uns viele Anwendungsfälle bekannt. In diesem Beitrag beleuchte ich einige Szenarien, in denen es sinnvoll ist, mehrere Sicherheitsdatenblätter für einen Gefahrstoff zu pflegen und welche Herausforderungen sich daraus ergeben.

Der Produktname

Der Produktname von Gemischen kann vom Hersteller gewählt werden. Anders ist es bei Reinstoffen – hier ist der sogenannte Produktidentifikator zu verwenden, der den Namen vorgibt.

sicherheitsdatenblätter erstellen

Gemäß REACH-Verordnung darf ein einziges Sicherheitsdatenblatt für ein Produkt mit mehreren Handelsnamen erstellt werden. Im Punkt „Andere Bezeichnungen“ des SDB werden dann alle Namen aufgelistet, unter denen dieses Produkt bekannt ist. [1]

Dabei könnte man meinen, dass es nicht notwendig ist, mehrere Sicherheitsdatenblätter für eine oder ähnliche Rezepturen zu erstellen. Eine Information schwingt bei Sicherheitsdatenblättern mit mehreren Produktnamen aber deutlich mit: Diese Produkte gehören zusammen oder sind sogar identisch. Das will man jedoch nicht immer preisgeben, spätestens dann, wenn das Produkt unter einem anderen Namen weiterverkauft wird.

Also haben sowohl Hersteller als auch Händler unter Umständen ein nachvollziehbares Interesse, mehrere Sicherheitsdatenblätter für dieselbe Rezeptur zu erstellen, um über verschiedene Produktnamen getrennt in eigenständigen Sicherheitsdatenblättern zu informieren.

Rechtsraum und spezielle Anforderungen

Wenn Gefahrstoffe in verschiedenen Rechtsräumen vertrieben werden, ist es in der Regel notwendig, unterschiedliche Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Außerdem können einzelne Nationen besondere Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt stellen, die für andere Länder nicht relevant sind.

Hier könnte man versuchen, nationale Informationen in Abschnitt 15 für die verschiedenen Länder unterzubringen. Das hat aber auch Auswirkungen auf die Darstellung der Grenzwerte in Abschnitt 8 und weitere Folgen.

Herausforderungen

Eine der Herausforderungen drängt sich bei dieser Überlegung gleich auf – die Versionsnachverfolgung muss für alle Varianten des Produkt-Sicherheitsdatenblatts gewährleistet sein. Aber nicht bei jedem Korrektur- oder Aktualisierungslauf ist jedes der einzelnen Sicherheitsdatenblätter betroffen.

In diesem Fall muss dann unterschieden werden, wann es sich lohnt, mehrere Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und wann eine Zusammenfassung in eines sinnvoller ist.

Über spezielle Sicherheitsdatenblatt-Software (wie GeSi³) können Sie mit Unterstützung rechnen, um verschiedene SDB für unterschiedliche Nationen und Rechtsräume mit möglichst wenig Aufwand zu erzeugen.

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 24.08.2020

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