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PCN für alle steht vor der Tür

Von Kategorien: SDB-Profi, PCNSchlagwörter: ,
PCN wird auch für industrielle Produkte relevant.

© GeSi - GeSi

Die europäische Produktmitteilung (Poison Centre Notification – kurz PCN) gibt es für Verbraucherprodukte schon seit 2021, doch jetzt steht die PCN-Verpflichtung für Gemische, die ausschließlich industriell verbraucht werden, an. Zu diesem Anlass fasse ich in Kürze alle wichtigen Informationen zur Mitteilungspflicht zusammen, ab wann es keine Ausnahmen mehr gibt und welche Erleichterungen verwendet werden können.

Beginn der Mitteilungspflicht

Für alle Hersteller und Importeure gefährlicher Gemische für die chemische Industrie im EU-Rechtsraum beginnt die Mitteilungspflicht zum 01.01.2024. Die Übergangsfrist von bereits national gemeldeten Gemischen Endet am 01.01.2025. Also werden ab 2024 viele neue Hersteller / Importeure mit dieser gesetzlichen Verpflichtung in Kontakt kommen und ab 2025 sollten dann alle Produkte, die unter die Verpflichtung von PCN fallen, auch gemeldet sein.

PCN

Was beinhaltet die Mitteilung und um welche Gemische geht es?

Die Mitteilung enthält Informationen, die in Anhang VIII der CLP-Verordnung genau festgelegt sind. Die PCN ist ein digitales Datenformat und kann nicht alternativ in Schriftform übermittelt werden. Das Format wird von der ECHA zur Verfügung gestellt und gepflegt. Ziel ist, die nötigen Informationen zur Beratung bei Unfällen durch Poison Centres zur Verfügung zu haben.

sicherheitsdatenblätter erstellen
PCN

Anhand der Piktogramme ist meist gut erkennbar, für welche Gemische die PCN verpflichtend sein werden.

Was für eine Rolle spielt der UFI?

Vielleicht haben Sie schon vom UFI gehört, oder sogar UFI schon auf dem Kennzeichnungsetikett für Verbraucherprodukte gesehen. Der eindeutige Rezepturidentifikator, oder kurz UFI, ist ein Code, der exakt auf eine bestimmte Rezeptur verweist. Also sehr gut, um unterschiedliche Rezepturen von Produkten unterscheiden zu können, auch wenn sich der Produktname nicht änderte. Der UFI wird vom Melder selbst nach vorgeschriebenen Regeln generiert und auf dem Gefahrstoffetikett angebracht.

Dabei gilt: Jeder UFI muss auf eine Mitteilung verweisen!

Europäische Produktmitteillung erstellen

Haben Sie keine Verpackung / kein Etikett? Dann gehört der UFI verpflichtend in das Sicherheitsdatenblatt.

Gibt es Vereinfachungen für Industrieprodukte?

Es gibt Vereinfachungen, die für alle PCN-Ersteller gelten, wie die Zusammenfassung von verschiedenen Zutaten in Gruppen austauschbarer Bestandteile (ICG). Speziell für Gemische, die ausschließlich im industriellen Maßstab verbraucht werden, gibt es die Möglichkeit der verkürzten Mitteilung. Im Prinzip dürfen bei der verkürzten Mitteilung die Bestandteilinformationen analog zum Sicherheitsdatenblatt angegeben werden, dafür muss aber auch für Notfälle ein schneller Zugriff auf zusätzliche Informationen gewährleistet werden. In der normalen Mitteilung stecken im Gegenzug mehr Details.

Fazit

Wenn Sie Gemische mit Gefahrstoffetiketten importieren, oder in der EU in Verkehr bringen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Gemische auch gemeldet werden müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Viele Software-Produkte zur Herstellung von Sicherheitsdatenblättern, unser GeSi³ eingeschlossen, bieten die Erstellung von PCN ebenfalls an, da viele der Daten Ihrer Rezepturen sowohl für das Sicherheitsdatenblatt, als auch für die Mitteilung gebraucht werden.

Quellen:

[1]        CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), konsolidierte Fassung vom 31.07.2023

[2]        Webinar PCN der GeSi Software GmbH, nächster Termin am 20.09.2023

Aktuelle Informationen zur Europäischen Produktmitteilung (PCN)
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