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Die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten

Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten

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In den meisten Betrieben gibt es eine oder mehrere Personen, die als Gefahrstoffbeauftragte eingesetzt sind. Die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten sind vielfältig und umfangreich. In diesem Blog-Beitrag möchte ich genauer auf die einzelnen Aufgaben und Tätigkeiten eingehen.

Wo kommt der Begriff Gefahrstoffbeauftragter her?

Die Gefahrstoffverordnung [1] gibt vor, was beim Arbeiten mit Gefahrstoffen zu beachten ist. Daraus ergibt sich beispielsweise die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung zu erstellen. Die Verantwortung liegt in beiden Fällen beim Arbeitgeber. Dieser muss sicherstellen, dass die Dokumente erstellt und die Beschäftigten unterwiesen werden. Die Gefahrstoffverordnung hält sich jedoch sehr allgemein. Um genauere Informationen einzuholen, lohnt sich ein Blick in die entsprechende TRGS. So finden Sie zum Beispiel in den TRGS 400 [2] genauere Angaben dazu, was bei der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung beachtet werden muss.

Die beratende Funktion

Wie gerade erwähnt, liegt die Verantwortung für die verschiedenen Pflichten, die sich aus der Gefahrstoffverordnung ergeben, beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss feststellen, ob Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeübt werden oder bei einer Tätigkeit Gefahrstoffe entstehen können. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und auch für weitere Pflichten, wie die Erstellung der Betriebsanweisung. Dabei kann er sich fachkundig beraten und unterstützen lassen – hier kommt der Gefahrstoffbeauftragte ins Spiel. Dieser dient unter anderem als Ansprechpartner für Arbeitgeber und Beschäftigte, wenn es um den Umgang mit Gefahrstoffen geht. Auch die organisatorischen Aufgaben, wie die Erstellung der GBU und die Unterweisung der Beschäftigten gehören dazu. Schließlich ist es für den Arbeitgeber selbst meist weder zeitlich noch fachlich möglich, sich mit diesen Themen zu beschäftigen.

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Fazit

Die Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten sind vielfältig. Er berät den Arbeitgeber, steht den Mitarbeitern für Fragen zu Gefahrstoffen zur Verfügung und ist zudem auch für viele weitere Aufgaben zu ständig. Die Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung muss durchgeführt werden, die Inhalte daraus fließen in die Betriebsanweisung ein. Die Vorlagen des Chemikalienrechts müssen bekannt sein und eingehalten werden. Auch weitere Punkte wie die Lagerung der Gefahrstoffe oder das Verhalten bei Unfällen gehören in das Aufgabengebiet eines Gefahrstoffbeauftragten. Sind auch Sie als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig? Melden Sie sich gerne zu unseren kostenfreien Webinaren an, zum Beispiel zum Thema Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung. Erfahren Sie dort, welche rechtlichen Vorgaben beachtet werden müssen, nehmen Sie nützliche Tipps für die tägliche Arbeit mit und bleiben Sie auf dem neusten Stand.

 

[1]        Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV), Stand 07/2021

[2]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

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