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Die M-Faktoren – unscheinbar, aber wichtig

M-Faktoren bei der Gefahrenklasse der Gewässergefährdung

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Die Einstufung von Gemischen nachzuvollziehen, ist nicht einfach. Auf Basis der Inhaltsstoffe, PC-Gefahren und toxikologischen sowie ökotoxikologischen Daten wird die Gemisch-Einstufung nach CLP-Verordnung [1] ermittelt. Wenn es um die Einstufung als gewässergefährdend geht, erhält man teilweise strengere Ergebnisse als erwartet. In dieser Situation lohnt sich ein Blick auf die M-Faktoren der Inhaltsstoffe. Diese sind sehr unscheinbar, können jedoch große Auswirkungen auf die Gemisch-Einstufung haben.

Die Gefahrenklasse der Gewässergefährdung

Die CLP-Verordnung gibt für jede Gefahrenklasse vor, wann eine Einstufung vorzunehmen ist. Eine Gefahrenklasse ist dabei weiter unterteilt in Gefahrenkategorien, je nach Schwere der Gefährdung. So erhält man zum Beispiel eine Unterteilung von Akute Toxizität 1 bis Akute Toxizität 4. Auch für die Gewässergefährdung gibt es eine solche Unterteilung. Zunächst wird unterschieden, ob es sich um eine akute oder chronische Gewässergefährdung handelt. Für die akute Gefährdung gibt es nur eine Gefahrenkategorie: Aquatic Acute 1 (H400). Die chronische Gefährdung ist unterteilt in Aquatic Chronic 1 bis 4 (H410 bis 413).

Gemisch-Einstufung

Um zu prüfen, ob ein Gemisch als gewässergefährdend (akut oder chronisch) eingestuft werden muss, müssen die Inhaltsstoffe betrachtet werden. Jeder Inhaltsstoff, der selber eine Einstufung als gewässergefährdend besitzt, geht in die Berechnung ein. Doch auch Inhaltsstoffe ohne eine entsprechende Stoffeinstufung können relevant sein, wenn sie entsprechende ökotoxikologische Werte besitzen. Diese findet man in Abschnitt 12 des Sicherheitsdatenblatts. Über bestimmte Formeln werden die Inhaltsstoffe miteinander verrechnet, um auf die Gemisch-Einstufung zu kommen.

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Die M-Faktoren

Nur die Stoffeinstufung und die Ökotox-Werte zu prüfen, ist leider noch nicht ausreichend. Ein Stoff kann sogenannte M-Faktoren besitzen. Auch hier wird unterschieden zwischen akut und chronisch, es kann also auch zwei M-Faktoren pro Stoff geben. Diese Multiplikationsfaktoren besitzen üblicherweise Werte wie 1, 10, 100 oder sogar noch höher. Besitzt ein Stoff einen M-Faktor, geht dieser mit einer gewichteten Konzentration in die Einstufungsberechnung ein. Ein Inhaltsstoff, der mit 2 Gew.-% in der Rezeptur erhalten ist, aber einen M-Faktor von 10 besitzt, wird dementsprechend in der Berechnung mit 20 Gew.-% berücksichtigt. Auch wenn der M-Faktor unscheinbar aussieht, kann er also sehr große Auswirkungen auf die Gemisch-Einstufung haben.

Fazit

Wundert man sich bei der Gemisch-Einstufung, wieso eine Einstufung als gewässergefährdend erhalten wird, obwohl z. B. nur relevante Stoffe in geringen Konzentrationen enthalten sind, lohnt es sich, die M-Faktoren genauer zu prüfen. Häufig werden diese übersehen oder deren Bedeutung ist nicht bekannt. Ein Stoff, der nur in geringsten Konzentrationen enthalten ist, jedoch einen hohen M-Faktor von 10 oder sogar 100 hat, kann eine sehr viel schärfere Gemisch-Einstufung bewirken als gedacht. Übrigens: M-Faktoren kommen in den meisten Fällen aus der Legaleinstufung, lesen Sie dazu gerne diesen Blog-Beitrag. Wer noch tiefer in die Gemisch-Einstufung einsteigen will, ist herzlich zu unserer Webinarreihe „Wie stufe ich Gemische CLP-konform ein?“ eingeladen. Teil 4 dieser Reihe beschäftigt sich gezielt mit dem Thema der Gewässergefährdung. Melden Sie sich gerne hier kostenfrei an!

 

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.03.2022

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