Lagerklasse 10 – 13, lohnt sich die genaue Angabe?

Nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern – ist es möglich, Lagerklasse 10-13 anzugeben. Lohnt es sich dann überhaupt, die Lagerklasse genauer zu bestimmen?