Wir von GeSi informieren Sie aktuell rund um die PCN
Formulieren Sie Gemische und vertreiben diese auf dem europäischen Markt? Dann kommen Sie an der Europäischen Produktmitteilung nicht vorbei. Gefährliche Gemische wurden innerhalb Europas schon zuvor gemeldet, jedoch macht die europäische Harmonisierung dieser Mitteilung eine ganze Menge aus.
Seit Januar 2021 ist die neue Mitteilung gesetzlich verpflichtend. Hierfür möchten wir Sie optimal unterstützen – mit unserer PCN e-Broschüre, unseren Video-Tutorials und den passenden Webinaren sind Sie immer umfassend und hochaktuell informiert!
e-Broschüre zur PCN
Bleiben Sie fachlich auf dem Laufenden! Unsere exklusive e-Broschüre enthält die wichtigsten Informationen rund um das Thema Europäische Produktmitteilung, die Sie für die PCN-Erstellung benötigen.
Sichern Sie sich jetzt unsere e-Broschüre!


Webinare zum Thema PCN
Passend zum Thema Europäische Produktmitteilung bieten wir Webinare an, in denen wir Sie hochaktuell informieren:
- Was kommt mit Art. 45 der CLP-Verordnung auf Sie zu?
- Was bedeuten UFIs, EuPCS und PCN-Format?
- Für welche Produkte gilt das?
- Wie gehen Sie hier vor?
- Wann sollten Sie spätestens aktiv werden?
- Was hat es mit den geplanten Gesetzesanpassungen auf sich?
- Wie werden Sie von GeSi³ unterstützt? Wir zeigen den neuen UFI-Manager von GeSi³.
GeSi³ unterstützt Sie bei der Europäischen Produktmitteilung
PCN-Tutorials
Sie möchten wissen, wie Sie die Europäische Produktmitteilung mit GeSi³ vorbereiten, erstellen, versenden und updaten?
Erfahren Sie alle wichtigen Informationen und Tipps in unseren Tutorials.
Vorbereitung auf die Europäische Produktmitteilung
Benötigte Daten für die Europäische Produktmitteilung
PCN mit System 2 System an ECHA schicken
PCN Update-Mitteilungen erkennen und Updates erstellen
Blog: Europäische Produktmitteilung
PCN für alle steht vor der Tür
Die europäische Produktmitteilung (Poison Centre Notification – kurz PCN) gibt es für Verbraucherprodukte schon seit 2021, doch jetzt steht die PCN-Verpflichtung für Gemische, die ausschließlich industriell verbraucht werden, an. Zu diesem Anlass fasse ich in Kürze alle wichtigen Informationen zur Mitteilungspflicht zusammen, ab wann es keine Ausnahmen mehr gibt und
PCN aktualisieren – was ist mit dem UFI?
Nachdem viele Firmen bereits Ihrer Verpflichtung für europäische Produktmitteilungen (PCN) nachkommen, steht bei vielen auch schon an, die PCN zu aktualisieren. Hierbei ist besonders wichtig, ob der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) auch geändert werden muss – schließlich ist dieser auf den Produkt-Etiketten zu finden. Arten der PCN-Aktualisierungen Es werden zwei Arten
Erleichterungen bei PCN
Die europäische Produktmitteilung beinhaltet viele Anforderungen, allen Voran das Datenformat. Auch inhaltlich gibt es viel zu beachten. Es sind jedoch auch einige Erleichterungen gesetzlich festgelegt, die die Ersteller auf verschiedene Weisen entlasten sollen. Ich stelle einige Erleichterungen bei PCN vor, inklusive der Abkürzungsflut, die diese mit sich bringen. Fangen wir
Software-Unterstützung für SDB und PCN für Händler von Gefahrstoffen
Die Herausforderungen für Händler von Gefahrstoffen unter REACH in der Europäischen Union sind meistens nicht durch direkte Verpflichtungen ersichtlich. Zum Beispiel muss ein Händler im Gegensatz zum Hersteller / Importeur bestimmte Anforderungen nicht erfüllen (Stichwort Sicherheitsdatenblatt-Erstellung), aber indirekt trotzdem dafür sorgen, dass die vertriebenen Produkte rechtskonform sind. Rolle des Händlers
PCN- und SDB-Erstellung gehen Hand in Hand
Sowohl die europäische Produktmitteilung (PCN) als auch das Sicherheitsdatenblatt (SDB) informieren über Gefahren von Gefahrstoffen, aber mit unterschiedlichen Zielen. Trotzdem gibt es viele Gemeinsamkeiten, weswegen die PCN- und SDB-Erstellung gut zusammengefasst werden kann und sogar in manchen Aspekten identisch sein muss. Ziel des Sicherheitsdatenblatts Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Verpflichtung, die