A. Allgemeine Regelungen
Präambel
Die GeSi Software GmbH, Juliuspromenade 28, 97070 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Dipl.-Math. Petra Feitsch (im Folgenden „GeSi Software GmbH“) entwickelt und vertreibt Softwarelösungen im Bereich m Bereich Gefahrstoffmanagement, Sicherheitsdatenblatt-Erstellung und Arbeitssicherheit (Gefährdungsbeurteilungen) sowie verwandter Compliance-Themen (im folgenden „Software“). Die GeSi Software GmbH bietet ihre Produkte sowohl im Kaufmodell (On-Premise-Software) als auch im Mietmodell als Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) an.
Neben diesen Produkten betreibt die GeSi Software GmbH die SaaS-Plattform „
SDBcheck®
“, auf der den Kunden eine SaaS-Lösung angeboten wird, zur automatischen Einstufung und Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern (nachfolgend „SDBcheck®“), für die gesondert bereitgestellte Allgemeinen Geschäftsbedingungen („
SDBcheck®-AGB
“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen der GeSi Software GmbH und dem jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1.Die folgenden Bedingungen regeln abschließend alle Vertragsbeziehungen zwischen der GeSi Software GmbH und dem jeweiligen Kunden.
2.Sie gelten ausschließlich für die Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
3.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die GeSi Software GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
4.Für die Nutzung der Plattform SDBcheck® gelten die eigenen SDBcheck®-AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Soweit Leistungen von SDBcheck® im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Miete anderer GeSi-Produkte mit angeboten werden, gelten für diese SDBcheck®-Leistungen bei Widersprüchen die SDBcheck®-AGB vorrangig.
5.Die GeSi Software GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um nachträglich entstandene Regelungslücken infolge geänderter Rechtslage oder technischer Rahmenbedingungen zu schließen oder neuer Leistungen oder Leistungsmodalitäten abzubilden, ohne das bestehende Leistungs-/ Gegenleistungsgefüge wesentlich zulasten des Nutzers zu verändern. Änderungen, die den Kunden nicht schlechter stellen oder zwingend rechtlich erforderlich sind, gelten als angenommen, wenn der Kunde bis zum Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen nicht widerspricht; hierauf weist GeSi Software GmbH den Kunden in der Änderungsmitteilung hin. In den übrigen Fällen und bei wesentlichen Änderungen, welche die Hauptleistungspflichten betreffen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. GeSi Software GmbH wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Änderungen informieren und ihm die geänderten Bedingungen übermitteln. Sofern im Fall von zustimmungsbedürftigen Änderungen die erforderliche Zustimmung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung von dem Kunden erteilt wird, ist GeSi Software GmbH dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
6.Die maßgebliche Vertragssprache ist deutsch.
7.Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Europreise ohne Umsatzsteuer, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt.
8.Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
9.individuelle Vereinbarungen
10.Abschnitt B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
11.Abschnitt A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.die gesetzlichen Regelungen
§ 2 Gegenstand des Vertrages, Vertragsschluss, Leistungsumfang
1.Die GeSi Software GmbH bietet, soweit vereinbart, insbesondere folgende Vertragsgegenstände an:
2.Verkauf von Standardsoftware (On-Premise-Software),
3.Überlassung von Software als SaaS-Lösung,
4.Pflege- und Wartungsleistungen.
5.Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von GeSi Software GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen/Wartungsverträgen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.Der Vertrag kommt wie folgt zustande:
a.Individuelle Angebote: GeSi Software GmbH übersendet dem Kunden ein Angebot in Textform und hält sich hieran 30 Tage gebunden, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande.
b.Online-Bestellung über ein Formular: Gibt der Kunde über ein Online-Bestellformular von GeSi Software GmbH eine Bestellung ab, stellt dies ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftrags- oder Bestellbestätigung von GeSi Software GmbH in Textform beim Kunden zustande.
7.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite der GeSi Software GmbH einsehbar und werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail, schriftlich oder per Fax mit der Bestellbestätigung übersandt.
8.Soweit im Rahmen der vereinbarten Leistungen die Bereitstellung des SDBcheck® inkludiert ist, muss der Kunde sich separat auf der SDBcheck®-Plattform registrieren und die SDBcheck®-AGB akzeptieren. Für die Nutzung des SDBcheck® gelten die SDBcheck®-AGB.
9.Die GeSi Software GmbH beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem die GeSi Software GmbH unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
10.Die GeSi Software GmbH ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen der GeSi Software GmbH. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von GeSi Software GmbH wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber der GeSi Software GmbH nicht nachkommt.
11.Kommt die GeSi Software GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er GeSi Software GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Gesetzliche Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
12.Soweit die GeSi Software GmbH Inhalte aus externen Datenquellen Dritter (z. B. ECHA-Datenbank) über technische Konnektoren in die Software einbindet, gilt folgendes:
a.Diese Inhalte werden, soweit möglich, als Daten Dritter kenntlich gemacht und sind für den Kunden grundsätzlich nicht veränderbar.
b.Die Einbindung externer Datenquellen erfolgt als Zusatzfunktion und gehört nicht zu den geschuldeten Kernfunktionalitäten der GeSi Software GmbH.
c.Die GeSi Software GmbH schuldet weder die jederzeitige Verfügbarkeit noch eine bestimmte Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der externen Daten. Verfügbarkeit, Inhalt und Schnittstellen der Drittsysteme liegen außerhalb des Einflussbereichs der GeSi Software GmbH. Ausfälle, Störungen oder die Einstellung externer Datenquellen stellen, vorbehaltlich eines Verschuldens der GeSi Software GmbH bei der technischen Anbindung, keinen Sachmangel dar und begründen keine Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche des Kunden. Im Übrigen gilt § 7.
d.Die extern bereitgestellten Inhalte dienen als Hilfestellung und ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche Prüfung durch den Kunden. Der Kunde bleibt für die Bewertung, Auswahl und Nutzung dieser Inhalte sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen allein verantwortlich.
13.Die GeSi Software GmbH kann Funktionen bereitstellen, mit denen der Kunde E-Mails oder elektronische Mitteilungen an Dritte, insbesondere Lieferanten von Sicherheitsdatenblättern, versenden kann, einschließlich Serienmailfunktionen und vorformulierter Textbausteine. Geschuldet ist ausschließlich die Bereitstellung der technischen Versandfunktionalität. Es gilt das Folgende:
a.Die über die Software versandten Mitteilungen erfolgen im Namen und in Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Empfänger, Anhänge und Versandzeitpunkt sowie für die rechtliche Zulässigkeit der Mitteilungen. Vorformulierte Textbausteine sind unverbindliche Muster. Ihre Eignung für den konkreten Verwendungszweck beurteilt der Kunde in eigener Verantwortung.
b.Die GeSi Software GmbH übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Zustellung von Mitteilungen, da der Versand von der Infrastruktur externer Anbieter abhängt. Im Übrigen gilt § 7.
14.GeSi Software GmbH kann im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen optionale, KI‑gestützte Funktionen und/oder KI-Tools (nachfolgend: „KI-Tools“) zur Verfügung stellen, die auf KI‑Systemen von Drittanbietern basieren. Hierbei gilt folgendes:
a.Die Nutzung der KI‑Tools ist freiwillig und erfolgt durch Aktivierung oder Abruf durch den Kunden bzw. seine Nutzer. Die über diese Funktionen erzeugten Inhalte und Ergebnisse werden automatisiert generiert und dienen ausschließlich als Unterstützung und Hilfestellung. Sie ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung oder fachliche Bewertung durch den Kunden.
b.Soweit und solange KI‑Tools auf Diensten von Drittanbietern beruhen, erfolgt deren Nutzung im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten, soweit sie für ihn gelten. GeSi Software GmbH ist insoweit nicht Vertragspartner des Kunden und haftet nicht für Leistungspflichten des jeweiligen Drittanbieters.
c.GeSi Software GmbH schuldet ausschließlich die technische Bereitstellung der KI-Tools im vertraglich vereinbarten Umfang. GeSi Software GmbH schuldet in Bezug auf die mit Hilfe dieser Funktionen erzeugten Inhalte und Ergebnisse weder einen bestimmten Erfolg noch eine bestimmte rechtliche, inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen vom Kunden verfolgten Zweck. GeSi Software GmbH ist nicht verpflichtet, die generierten Inhalte zu überprüfen oder zu bewerten. Die Verantwortung für Prüfung, Bewertung und Nutzung der generierten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
15.Hinsichtlich der Zweckbestimmung der von GeSi Software GmbH eingesetzten KI-Tools und ihrer etwaigen Einsatzbeschränkungen gilt das Folgende:
a.Die von GeSi Software GmbH bereitgestellten KI-Tools des Drittanbieters, einschließlich der darin enthaltenen KI-Komponenten, sind ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt. Sie sind nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) vorgesehen.
b.Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die KI-Verordnung geregelten Hochrisikobereiche ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit GeSi Software GmbH vor.
c.Es ist dem Kunden untersagt, die Software in verbotenen Anwendungsbereichen im Sinne von Art. 5 KI-Verordnung einzusetzen.
d.Der Kunde verpflichtet sich, GeSi Software GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software in Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
16.Der GeSi Software GmbH bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn die GeSi Software GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Im Fall von Satz 1 besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Beschaffenheit der Software und derer Funktionalitäten. Die GeSi Software GmbH kann ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen der Software und Funktionalitäten oder Updates vornehmen. Die GeSi Software GmbH beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
17.Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von GeSi Software GmbH oder dem Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 3 Zahlungen, Verzug
1.Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
2.Laufende Vergütungen (z. B. SaaS-Gebühren, Wartungsentgelte) sind jährlich im Voraus zu zahlen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
3.Rechnungen sind sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform zu erheben. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch, gelten die Rechnungen als vom Kunden genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigter Beanstandung bleiben unberührt.
5.Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch die GeSi Software GmbH in Verzug, wenn er nicht 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung bezahlt.
6.Befindet sich der Kunde einen Monat lang im Zahlungsverzug und kommt seinen Verpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, ist die GeSi Software GmbH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, laufende Leistungen (einschließlich SaaS-Zugänge und Pflegeleistungen) vorläufig zu unterbrechen und das jeweilige Vertragsverhältnis zu pausieren. Auf § 6 Abs. 3 Buchst. b) wird verwiesen.
7.Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von der GeSi Software GmbH bis zum Wirksamwerden der Beendigung entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten.
8.Die GeSi Software GmbH ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Preise/ Gebühren zum Ausgleich allgemeiner jährlicher Kosten- und Preissteigerungen, insbesondere im Bereich Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, jeweils zum nächsten Zahlungszeitraum um 2 % gegenüber den im unmittelbar vorangegangenen Zahlungszeitraum geltenden Preisen/Gebühren zu erhöhen. .
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a.Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
b.Der Kunde stellt die GeSi Software GmbH rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen, Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
c.Der Kunde sorgt dafür, dass während der Vertragslaufzeit sachkundige Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die Auskünfte erteilen und erforderliche Entscheidungen zeitnah treffen können.
d.Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere bei einem möglichen Verstoß der Leistungen gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften, sofern die GeSi Software GmbH hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat.
e.Sofern der Kunde der GeSi Software GmbH Daten, Inhalte, Texte, Bilder und sonstige Materialien bereitstellt, hat er sicherzustellen, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Er stellt die GeSi Software GmbH insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
f.Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung der GeSi Software GmbH beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und die GeSi Software GmbH alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
g.Bei Nutzung von Software als SaaS-Lösung oder sonstigen Online-Diensten der GeSi Software GmbH gilt ergänzend das Folgende:
i.Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten, vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und bei Verlust oder Verdacht eines Missbrauchs die GeSi Software GmbH unverzüglich zu informieren. Die GeSi Software GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Zugänge zu sperren und neue Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.
ii.Der Kunde darf auf bereitgestellten Servern nur solche Inhalte speichern oder zum Abruf bereithalten, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt und nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Extremistische (insbesondere rechtsextremistische), pornographische oder sonstige unzulässige Inhalte dürfen weder unmittelbar noch mittelbar (z. B. durch Verlinkung) zugänglich gemacht werden.
iii.Der Kunde wird keine Programme, Skripte oder sonstigen technischen Mechanismen einsetzen, die den regelgerechten Betrieb oder die Sicherheit der Systeme der GeSi Software GmbH beeinträchtigen können. Insbesondere unterlässt der Kunde den Einsatz von Ticker-, Adware- oder sonstigen Tools mit hochfrequenten Abrufen, den Versand von Spam-Mails sowie die Nutzung von Crawlern, Webagenten oder ähnlicher Software, soweit diese einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen.
iv.Soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich die Übernahme der Datensicherung durch die GeSi Software GmbH vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, seine Daten und Einstellungen in angemessenen, branchenüblichen Intervallen zu sichern. Vor der Eingabe oder Übermittlung von Daten wird der Kunde diese auf Viren und sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme einsetzen.
v.Für den Fall, dass Leistungen der GeSi Software GmbH von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
h.Soweit der Kunde die automatisierte E-Mail-Versandfunktion im Sinne von § 2 Absatz 10 verwendet, ist er verpflichtet, die im System hinterlegten Empfängerdaten vollständig, richtig und aktuell zu halten. Die GeSi Software GmbH prüft die eingegebenen Kontaktdaten nicht.
2.Bei nicht oder nicht vollständig bzw. nicht ordnungsgemäß erbrachten Mitwirkungspflichten ist die GeSi Software GmbH berechtigt, hierdurch verursachte Mehraufwände zu den jeweils vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen zusätzlich zu berechnen. Etwaige Fristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem die GeSi Software GmbH aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung an der Leistungserbringung gehindert ist.
3.Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die GeSi Software GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die bis dahin angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber der GeSi Software GmbH geltend machen, wird die GeSi Software GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die GeSi Software GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, die GeSi Software GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der GeSi Software GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 5 Nutzungsrechte
1.Der Nutzungsumfang der Produkte von GeSi Software GmbH ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, dem zugrunde liegenden Angebot sowie diesen Bedingungen.
2.Unbeschadet der in Abschnitt B für bestimmte Produkte und Lizenzmodelle getroffenen Sonderregelungen ist der Kunde nicht berechtigt, die von der GeSi Software GmbH überlassene Software:
a.über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu verändern oder zurückzuentwickeln (Reverse Engineering),
b.technische Schutzmaßnahmen, Lizenzkontrollmechanismen, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Rechts- und Eigentumshinweise zu entfernen, zu umgehen oder in ihrer Funktionsweise zu beeinträchtigen,
c.über die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Instanzen, Geräten, Installationen oder die vereinbarte Art der Nutzung hinaus einzusetzen, insbesondere durch Überschreitung der vertraglich vereinbarten Nutzer- oder Systemanzahl oder durch unzulässige Mehrfachnutzung von Benutzerkonten,
d.entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen, zu vermieten, zu verleasen, zu verpachten oder in sonstiger Weise Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, soweit nicht im jeweiligen Vertrag oder in Abschnitt B ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (insbesondere hinsichtlich der Weiterveräußerung von On-Premise-Standardsoftware).
3.Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG, bleiben unberührt.
4.Soweit Abschnitt B für bestimmte Produkte (insbesondere Standardsoftware, Netzwerklizenzen oder SaaS-Lösungen) weitergehende oder abweichende Regelungen zu Nutzungsrechten und Lizenzbeschränkungen enthält, gehen diese Spezialregelungen den Bestimmungen dieses § 5 vor.
5.Die GeSi Software GmbH ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus den Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
1.Soweit nicht anders geregelt, werden Verträge über Dauerschuldverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht vorher von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt werden.
2.Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
3.Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a.der Kunde seine Zahlung dauerhaft einstellt oder dies ankündigt,
b.sich der Kunde i. S. d. Abschnitt A. § 3 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst,
c.der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
d.der Kunde eine Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht firstgerecht erbringt.
4.Erfolgt die Kündigung vor Ablauf eines bereits im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, wird der zu viel entrichtete Betrag anteilig, berechnet ab dem Tag des Wirksamwerdens der Kündigung, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeendigung an den Kunden zurückerstattet. Dies gilt nicht, soweit die zu erbringende Leistung bereits vollständig erbracht wurde.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
1.Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die der GeSi Software GmbH in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden nach diesen Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
2.Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
3.Die GeSi Software GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung ihrer Leistungen schuldet die GeSi Software GmbH die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob die GeSi Software GmbH ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
4.Die Haftung der GeSi Software GmbH für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass die GeSi Software GmbH gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch die GeSi Software GmbH. Auch die Haftung der GeSi Software GmbH für Mängel im Recht ist auf den Fall beschränkt, dass die GeSi Software GmbH gegenüber dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig verschweigt.
5.Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die GeSi Software GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von der GeSi Software GmbH gehört.
6.Die GeSi Software GmbH haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch die GeSi Software GmbH veröffentlicht werden.
7.Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von der GeSi Software GmbH zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von der GeSi Software GmbH ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
8.Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
a.genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten),
b.Screenshot der Fehlermeldung,
c.eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann und
d.Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung.
9.Der Kunde wird im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung, soweit eine solche besteht, vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder die GeSi Software GmbH durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von der GeSi Software GmbH zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
10.Der Kunde wird die GeSi Software GmbH bei der Mangelfeststellung und Mangelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
11.Die Mängelbeseitigung durch die GeSi Software GmbH kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
12.Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist die GeSi Software GmbH berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
13.Die GeSi Software GmbH ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens drei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines dritten Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Die GeSi Software GmbH ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
14.Die GeSi Software GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
15.Für sonstige Schäden haftet die GeSi Software GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
16.Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
17.Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
18.Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz der GeSi Software GmbH.
19.Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der GeSi Software GmbH.
20.Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit
1.Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags und machen sie nur solchen Mitarbeitenden oder Beratern zugänglich, die sie hierfür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an sonstige Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der offenlegenden Partei. Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Informationen.
2.Vertrauliche Informationen sind alle nicht allgemein bekannten geschäftlichen, technischen oder sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und wirtschaftliche Informationen, Programmieralgorithmen, Datenbanken, technische Dokumentationen, Softwaredesigns, IT-Infrastrukturdaten, sonstige IT-Lösungen, Kunden- und Vertragsdaten sowie der Vertragsinhalt.
3.Keine vertraulichen Informationen sind solche, die (i) bei Offenlegung allgemein bekannt oder ohne Vertragsverstoß öffentlich zugänglich sind, (ii) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (iii) von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt wurden, (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder (v) aufgrund Gesetzes, rechtskräftiger Gerichtsentscheidung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. In letztem Fall informiert die empfangende Partei die offenlegende Partei hierüber, soweit rechtlich zulässig.
4.Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und zwei Jahre darüber hinaus.
5.Nach Vertragsende gibt die empfangende Partei vertrauliche Informationen auf Verlangen zurück oder löscht sie nachweislich sicher, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Datenschutz
Die GeSi Software GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung
der GeSi Software GmbH, deren Kenntnis der Kunde mit Vertragsschluss bestätigt. Soweit der Kunde im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist er hierfür datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Die erforderliche Regelung zur Auftragsverarbeitung erfolgt im gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), welcher auf Nachfrage bereitgestellt wird.
§ 10 Höhere Gewalt
Die GeSi Software GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
2.Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes der GeSi Software GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
3.Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder die GeSi Software GmbH diese anerkannt hat.
4.Die Anlage 1 ist integraler Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen:
Anlage 1: Auflistung der Kategorien von übertragbaren und nicht übertragbaren Daten nach Abschnitt B II. § 5 Abs. 9 dieser Bedingungen.
5.Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
B. Besondere Bedingungen
I. Verkauf von Software
§ 1 Vertragsgegenstand, Abwicklung des Kaufvertrages
1.Gegenstand des Kaufmodells ist die entgeltliche, dauerhafte Überlassung von Standardsoftware der GeSi Software GmbH in der jeweils im Angebot bezeichneten Version zur Installation und Nutzung auf der IT-Infrastruktur des Kunden („On-Premise-Software“). Daneben kann ein separater Pflege- /Wartungs- bzw. Aktualisierungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Überlassung der Software auf einem physischen Datenträger besteht nicht.
2.Der Vertrag über den Erwerb von On-Premise-Software kommt nach Maßgabe von Abschnitt A § 2 zustande, insbesondere durch Annahme eines in Textform übermittelten Angebots oder durch Unterzeichnung eines zusätzlichen Pflege‑/Wartungsvertrags, der die Lizenzierung der On‑Premise‑Software einbezieht.
3.Nach Vertragsschluss stellt die GeSi Software GmbH dem Kunden die erworbene On-Premise-Software ausschließlich elektronisch zur Verfügung, insbesondere durch
a.Bereitstellung in einem Download‑Center und Übermittlung der hierfür erforderlichen Zugangsdaten oder
b.Übersendung eines Downloadlinks und/oder der erforderlichen Lizenzschlüssel per E‑Mail.
4.Die Pflicht der GeSi Software GmbH zur Überlassung der On-Premise-Software gilt als erfüllt, sobald die Software erstmals zum Download bereitsteht und/oder die Lizenzschlüssel an den Kunden versandt wurden. Der Kunde ist für die Eignung seiner Systemumgebung und Internetanbindung entsprechend der Leistungsbeschreibung verantwortlich.
5.Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Installation und Konfiguration der Software durch den Kunden. Die GeSi Software GmbH kann Installations-, Migrations-, Schulungs- und Beratungsleistungen gesondert anbieten; diese sind in der Regel Dienstverträge und unterliegen den Regelungen des Allgemeinen Teils dieser AGB.
§ 2 Nutzungsumfang der Standardsoftware
1.Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Kaufpreises das nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht, die erworbene Standardsoftware in dem vertraglich vereinbarten Umfang und im Rahmen des im Angebot festgelegten Lizenzmodells (insbesondere Concurrent‑User‑Lizenzen) zu nutzen.
2.Der Kunde ist berechtigt die Software auf dem letzten, ihm von der GeSi Software GmbH überlassenen Versionsstand unbefristet zu nutzen.
3.Sofern der Kunde keinen entsprechenden gesonderten Vertrag abgeschlossen hat (z. B. Aktualisierungsvereinbarung), hat er keinen Anspruch auf Überlassung zukünftiger Versionen, Updates, Upgrades, Patches oder sonstiger Weiterentwicklungen der Software.
4.Jede Concurrent‑User‑Lizenz berechtigt zur zeitgleichen Nutzung der Software durch einen Concurrent User. Die im Angebot ausgewiesene Lizenzanzahl gibt die zulässige Anzahl gleichzeitiger Nutzer an.
5.Der Kunde darf die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Lizenzmodells auf seiner IT‑Infrastruktur installieren und betreiben. Mehrere Installationen auf Servern, Arbeitsplätzen und in virtualisierten Umgebungen sind zulässig, sofern gewährleistet ist, dass die Datenbank selbst nur auf einer einzigen Instanz betrieben wird. Notwendige Vervielfältigungen im Sinne des § 69d UrhG (insbesondere Installation und Laden in den Arbeitsspeicher) sind zulässig.
6.Hat der Kunde eine Einzelplatzlizenz erworben, darf diese nur lokal auf einem Rechner installiert werden.
7.Der Kunde darf darüber hinaus eine Sicherungskopie der Software erstellen. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und darf nur zu Sicherungszwecken eingesetzt werden.
8.Über die in den Absätzen 5 und 6 gestatteten Handlungen hinaus darf der Kunde weitere Vervielfältigungsstücke nicht anfertigen.
9.Die Nutzung der Standardsoftware in virtualisierten Umgebungen (z. B. Desktop-Virtualisierung, lokale virtuelle Maschinen) ist im Rahmen der jeweils erworbenen Lizenzanzahl zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Zahl der gleichzeitig genutzten Instanzen der Standardsoftware insgesamt die vertraglich vereinbarte Lizenzanzahl nicht überschreitet.
10.Eine Überlassung, Vermietung, Verpachtung, zeitweise Überlassung zur Nutzung (z. B. als Application Service Providing oder „Software as a Service“) oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Standardsoftware an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der GeSi Software GmbH nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist die endgültige Weiterveräußerung der Standardsoftware an einen Dritten gemäß Absatz 11.
11.Bei einer Weiterveräußerung der Software ist sicherzustellen, dass sämtliche Kopien der Software auf Speichermedien, die beim Kunden verbleiben, vollständig und dauerhaft gelöscht sind. Dies gilt auch für eventuell angefertigte Sicherungskopien.
§ 3 Nutzungsumfang der Netzwerklizenzen
1.Der Nutzungsumfang von Netzwerklizenzen ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und dem zu Grunde liegenden Angebot.
2.Grundsätzlich erhält der Kunde das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Vertrag vereinbarte Netzwerklizenz auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
3.Die Netzwerkinstallation selbst erfolgt an dem Server sowie den Workstations des Kunden durch den Kunden. Der Kunde ist berechtigt, im Bereich seines lokalen Netzwerks an beliebig vielen Workstations Installationen vorzunehmen.
4.Die Zahl der Nutzer, die gleichzeitig auf die Software zugreifen und diese verwenden dürfen, ist auf die Anzahl der vom Kunden erworbenen Netzwerklizenzen beschränkt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Software kann technisch so ausgestaltet sein, dass nur die lizenzierte Anzahl gleichzeitiger Zugriffe ermöglicht wird. Der Kunde darf technische Schutzmechanismen zur Lizenzkontrolle nicht umgehen oder beeinträchtigen.
5.Eine Überlassung, Vermietung, Verpachtung, zeitweise Überlassung zur Nutzung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Zugangs zur Netzwerklizenz an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der GeSi Software GmbH nicht gestattet.
6.Weitergehende Rechte, insbesondere zur Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung oder sonstigen Auswertung der Software innerhalb oder außerhalb eines Netzwerks, werden dem Kunden nicht eingeräumt, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) etwas anderes ergibt.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
1.Die GeSi Software GmbH gewährleistet, dass die Softwareprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Für Mängel der Waren haftet die GeSi Software GmbH grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
2.Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB für neue und gebrauchte Artikel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
3.Im Falle eines Mangels hat die GeSi Software GmbH zunächst die Pflicht und das Recht zur Nacherfüllung. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der GeSi Software GmbH zu. Die Nachbesserung gilt erst bei einem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
4.Liefert die GeSi Software GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
5.Die Regelungen in Abschnitt A. § 7 (Gewährleistung, Haftung) dieser Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.
6.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
II. SaaS-Leistungen und Hosting
§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1.Die GeSi Software GmbH stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet GeSi Software GmbH die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
2.Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.Die GeSi Software GmbH beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
4.Die GeSi Software GmbH entwickelt im Falle von SaaS die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen verbessern.
5.Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 2 Nutzungsrechte
1.Soweit der Kunde eine laufzeitbasierte Lizenz (wiederkehrende Leistung) für die SaaS-Lösung erwirbt, räumt die GeSi Software GmbH dem Kunden, mit Zahlung der jeweils geschuldeten Gebühr (Mietzins), an der SaaS-Lösung ein auf die jeweilige Vertragslaufzeit begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die SaaS-Lösung entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung zu verwenden.
2.Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, werden die Nutzungsrechte an der SaaS-Lösung als Concurrent-User-Lizenzen (gleichzeitige Benutzer) vergeben. Die Nutzung erfolgt über personalisierte Benutzerkonten, die jeweils einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind. Eine Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen sowie die gleichzeitige Nutzung eines Benutzerkontos durch mehr als eine Person ist unzulässig.
3.Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten (insbesondere seinen Kunden, konzernverbundenen Unternehmen, externen Dienstleistern oder sonstigen Dritten) den Zugang zur SaaS-Lösung zu ermöglichen oder Benutzerkonten weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart. Die Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten seiner Benutzerkonten erfolgen, trägt der Kunde.
4.Der Kunde räumt der GeSi Software GmbH für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfa mches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb der SaaS-Lösung ein.
5.Nutzt der Kunde die SaaS-Lösung über den vereinbarten Umfang hinaus oder verstößt er gegen diese Nutzungsregelungen, ist der Anbieter berechtigt, die Mehrnutzung nachträglich gemäß der jeweils gültigen Preisliste abzurechnen und – bei erheblichen oder wiederholten Verstößen –Zugänge vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.Für die Nutzung der SaaS-Leistungen gelten die Mitwirkungspflichten nach Abschnitt A § 4; insbesondere finden die in Absatz 1 Buchstabe g) geregelten Pflichten zur Nutzung von SaaS-Lösungen und sonstigen Online-Diensten Anwendung.
2.Weitere, über Abschnitt A § 4 hinausgehende Mitwirkungspflichten können sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben .
§ 4 Gewährleistung, Haftung
1.Die GeSi Software GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. Die GeSi Software GmbH haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der GeSi Software GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
2.Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der GeSi Software GmbH durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programms oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können.
3.Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
4.Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung der GeSi Software GmbH für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
5.Die Regelungen in Abschnitt A. § 7 (Gewährleistung, Haftung) dieser Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.
6.Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Anbieterwechsel, Datenportabilität
1.Der Kunde ist berechtigt, jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, zu einem anderen Anbieter, der die gleiche Dienstart abdeckt, zu wechseln oder die Übertragung aller exportierbaren Daten und anderer Elemente, einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat („digitale Vermögenswerte“) zu der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten des Kunden, zu verlangen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
a.Ein Dienst der gleichen Dienstart wird angenommen, wenn der Dienst dasselbe Hauptziel und dasselbe Dienstmodell für die Datenverarbeitung hat sowie dieselben Hauptfunktionen aufweist wie der Dienst der GeSi Software GmbH. Die hierfür maßgebliche von der GeSi Software GmbH angebotene Dienstart richtet sich nach diesen Bedingungen sowie den Leistungsbeschreibungen im Angebot und/oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
b.Als exportierbare Daten gelten die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Dienstes eingegebenen oder aus der Nutzung resultierenden Daten einschließlich zugehöriger Metadaten, die aus dem Dienst extrahiert werden können. Nicht erfasst werden Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen, geschützte Inhalte Dritter oder des Anbieters (z. B. proprietäre Strukturen, Algorithmen, Lizenzen oder Geschäftsgeheimnisse), einschließlich solcher Ergebnisse, Modelle oder Ausgabedaten, deren Offenlegung Rückschlüsse auf die Funktionsweise, Logik oder von der GeSi Software GmbH eingesetzten algorithmischen Verfahren zulassen würden, soweit ihre Übertragung nicht zwingend für die weitere Nutzung durch den Kunden erforderlich ist. Eine Auflistung der exportierbaren und nicht exportierbaren Daten ist entsprechend Absatz 9 in der Anlagen 1 zu diesen AGB zu finden.
2.Der Kunde zeigt der GeSi Software GmbH die Einleitung des Anbieterwechsels 2 Monate vor dessen Durchführung an (Ankündigungsfrist). Die übrigen Kündigungsregelungen für den jeweiligen Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.
3.Die Übergangsfrist für die Übertragung der Daten zu einem anderen Anbieter oder der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumen des Kunden beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2 (Übergangszeitraum).
4.Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, so teilt die GeSi Software GmbH dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit und begründet die technische Undurchführbarkeit. Die GeSi Software GmbH gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf.
5.Der Kunde ist berechtigt, den Übergangzeitraum ein Mal um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält. Der jeweilige Vertrag läuft während des Übergangszeitraums unverändert fort.
6.Sofern der Anbieterwechsel vor dem Ablauf der regulären vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt und zu einer vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vertrags führt, hat der Kunde der GeSi Software GmbH eine Ausgleichszahlung in Höhe der noch ausstehenden Entgelte der jeweiligen Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen.
7.Die GeSi Software GmbH wird die für die vertraglich vereinbarten Dienste bzw. Leistungspflichten relevante Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der hierfür einschlägigen Informationen.
8.Während des Übergangszeitraums unterstützt die GeSi Software GmbH den Kunden indem sie
a.dem Kunden und den von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet, soweit dies der GeSi Software GmbH zumutbar und technisch, insbesondere auf Basis der vorhandenen Schnittstellen, möglich ist,
b.mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Dienste fortzusetzen,
c.den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Dienste unterrichtet,
d.für ein hohes Maß an Sicherheit während des Wechsels sorgt, insbesondere hinsichtlich der Datenübertragung und während des Datenzugriffs im Abrufzeitraum nach Absatz 10.
9.Die GeSi Software GmbH stellt dem Kunden folgende Informationen bereit:
a.eine Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechselvollzugs übertragen werden können, einschließlich aller exportierbaren Daten (Anlage 1 dieser Bedingungen).
b.eine Auflistung der Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise des Dienstes der GeSi Software GmbH spezifisch sind und die von den exportierbaren Daten nach Absatz 9 Buchstabe a) ausgenommen sind, da die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen der GeSi Software GmbH besteht (Anlage 1). Dies gilt jedoch nur, wenn solche Ausnahmen den Anbieterwechsel nicht behindern oder verzögern.
10.Nach Ablauf des Übergangszeitraums erhält der Kunde für 30 Kalendertage die Möglichkeit seine Daten abzurufen („Abrufzeitraum“). Während des Abrufzeitraums bleibt das Sicherheitsniveau nach Absatz 8 Buchstabe d) bestehen.
11.Der Kunde hat die GeSi Software GmbH innerhalb der Ankündigungsfrist im Sinne von Absatz 2 – spätestens bis zu ihrem Ablauf – mitzuteilen, ob er
a.zu einem anderen Anbieter wechselt; der Kunde hat in diesem Fall die erforderlichen Angaben zu dem neuen Anbieter zu machen;
b.zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übergeht oder
c.die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangt.
12.Der Vertrag gilt in Bezug auf die exportierbaren Daten als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist, sofern der Kunde stattdessen die Löschung seiner Daten verlangt. Der Kunde wird von der GeSi Software GmbH gesondert über die Beendigung des Vertrags informiert.
13.Die GeSi Software GmbH löscht sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf ihn beziehen nach dem Ablauf des Abrufzeitraum oder nach Ablauf eines vereinbarten alternativen Zeitraums, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen wird die GeSi Software GmbH dem Kunden die Löschung schriftlich bestätigen.
14.Die Kosten für etwaige Wechselentgelte werden wie folgt geregelt:
a.Bis zum 12. Januar 2027 kann die GeSi Software GmbH für den Vollzug des Wechsels ermäßigte Entgelte erheben, die ausschließlich den direkt zurechenbaren, nachweisbaren Kosten entsprechen.
b.Ab dem 12. Januar 2027 werden für den Vollzug des Wechsels keine Entgelte erhoben werden.
c.Über die gesetzlichen Mindestpflichten hinausgehende Zusatzleistungen (z. B. beschleunigte Migration, Konvertierungen in Sonderformate, projektbezogene Unterstützung) sind gesondert zu beauftragen und werden nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen abgerechnet.
III. Wartung und Support
§ 1 Vertragsgegenstand
1.Der Vertrag über die Wartung und/oder den Support wird mit Beauftragung des Angebots in Textform durch den Kunden bzw. Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Laufzeit und Kündigung bestimmen sich nach Abschnitt A. § 6 (Laufzeit, Kündigung) dieser Geschäftsbedingungen.
2.Die Vergütungshöhe sowie deren Abrechnungsmodus richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag/Angebot.
§ 2 Leistungsumfang
1.Im Rahmen der Erbringung von Wartungs- und Supportleistungen, wird GeSi Software GmbH ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Die GeSi Software GmbH schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen.
2.Die von der GeSi Software GmbH gegenüber dem Kunden zu erbringenden Wartungs- und Supportleistungen bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot, gegebenenfalls der vertraglichen Vereinbarung sowie diesen Bedingungen.
3.Wartungs- und Supportleistungen seitens der GeSi Software GmbH erfolgen in der Regel durch Fernwartung per E-Mail, Video-Call/-Chat oder Telefon. Ein über die Pflichten aus diesen Bedingungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
4.Die Lieferung von Programmteilen erfolgt durch Übermittlung eines Download-Links , Bereitstellung eines personalisierten Direkt-Links oder durch ein sonstiges marktübliches Vorgehen.
5.Leistungen an Software im Störungsfall/Fehlerfall erfolgen nur an der jeweils letzten durch die GeSi Software GmbH bereitgestellten Version des Produktes. Im Fall der On-Premise-Software, ist der Kunde für den Erwerb und die entsprechend notwendigen Update-Installationen selbst verantwortlich.
6.Soweit vertraglich geschuldet, liefert die GeSi Software GmbH weiterhin unterjährig, in einem durch GeSi Software GmbH nach billigem Ermessen gewählten Rhythmus, Updates des Produktes an Kunden aus, damit dieser von allgemeinen Fehlerkorrekturen oder Weiterentwicklungen des Produktes profitieren kann.
7.Soweit nicht anders vereinbart, unterliegt die Installation der Updates dem Kunden und kann in Rücksprache mit der GeSi Software GmbH im Rahmen (kostenpflichtiger) Supportleistungen unterstützt werden. Im Rahmen der Updates des Produktes erhält der Kunde nicht das Recht auf Nutzung lizenzpflichtiger Funktionen, die er nicht lizenzrechtlich erworben hat.
8.Die GeSi Software GmbH ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, insbesondere durch Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
9.Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten die GeSi Software GmbH nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
10.Die GeSi Software GmbH erbringt auf Grundlage des jeweiligen Angebots oder Wartungsvertrags (soweit vorhanden) keinerlei über den Kernbereich hinausgehenden Leistungen. Insbesondere schuldet die GeSi Software GmbH nicht:
a.Hinweise und Beratung im Hinblick auf Veränderungen an der Software, die nicht Gegenstand der über den Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen sind, insbesondere nicht Anpassungen an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden oder an sonstige oder gesetzliche Neuerungen;
b.Beratung über eine mögliche Anpassung der Software an eine geänderte Hardware und/oder Software-Umgebung des Kunden, einschließlich neuer Programmversionen oder die Umsetzung dessen;
c.Beratung über geänderte technische Rahmenbedingungen (Systemupdate, Plattformupdate u.a.);
d.Sonstige Anpassungen, Beratung, Ergänzungen und Erweiterungen der Software, soweit nicht ausdrücklich geschuldet;
e.Schulungen und weitere Fachbereichsunterstützungen /-beratungen.
§ 3 Supportanfragen, Servicezeiten
1.Supportanfragen hat der Kunde telefonisch an 0931 / 4653300 oder per E-Mail an support@gesi.de zu richten.
2.Die GeSi Software GmbH wird etwaige Supportleistungen innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 9 und 16 Uhr. Die vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen oder bundesweiten Feiertagen.
3.Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer die GeSi Software GmbH die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet. Die GeSi Software GmbH schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.