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Die Betriebsbereich-Klasse nach Störfall-Verordnung bestimmen

Gefahrenkategorien der Störfall IV

© Thorsten Schier - stock.adobe.com

Für mehrere unterschiedliche Gefahrstoffe an einem Ort ist es möglich, die Betriebsbereich-Klasse nach Störfall-Verordnung zu bestimmen – selbst wenn die Gefahrstoffe und Inhaltsstoffe unterschiedliche Gefahrenkategorien haben. Wenn Ihr Betrieb in die untere oder obere Klasse nach StörfallV fällt, dann kommen zusätzliche Pflichten auf Sie zu. Zur Berechnung gibt es in der Seveso-III-Richtlinie, beziehungsweise in der StörfallV spezielle Vorgaben, wie unterschiedliche Gemische, Inhaltsstoffe und damit verbundene Gefahren zusammengezählt werden können.

Für eine Erweiterung in unserer Gefahrstoffverwaltung beschäftige ich mich gerade mit genau diesen Berechnungen und fasse hier zusammen, wie die Lagermengen verschiedener Gefahrstoffe zusammengerechnet werden können.

Zusammenfassung der Gefahren in Gruppen

Die erste Verallgemeinerung bei der Bestimmung ist, dass die Gefahren in Gruppen unterteilt werden. Diese Gruppen können z. B. in der StörfallV, Anhang I, nachgelesen werden.

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Folgende Gruppen sind vorhanden:

  • Gesundheitsgefahren H, Nr. 1.1
  • Physikalische Gefahren P, Nr. 1.2
  • Umweltgefahren E, Nr. 1.3
  • Andere Gefahren O, Nr. 1.4, untergliedert in O1, O2 und O3

Auch bei den namentlich genannten Stoffen gibt es Gruppen, wie z. B. krebserzeugende Stoffe und Gemische. Hier werden alle namentlich genannten Stoffe derselben Gruppe zusammen bestimmt, ähnlich zu den Gruppen bei den Gefahrenkategorien.

Jetzt ist es aber so, dass die einzelnen Gruppen Gefahrstoffe aufweisen, die unterschiedliche Schwellenwerte haben. Einfaches aufaddieren geht also nicht.

Für die Bestimmung der Betriebsbereich-Klasse nach Störfall-Verordnung Addieren – aber im Verhältnis

Also muss eine Verhältnismäßigkeit her. Dafür wird für jede Gruppe eine Quotientensumme gebildet. Das heißt, die maximale Lagermenge eines Stoffs wird durch den relevanten Schwellenwert geteilt. Der Trick dabei: selbst wenn zwei Gefahrstoffe unterschiedliche Schwellen haben, können diese zusammengerechnet werden.

Hier ein Beispiel:

Stoff 1 hat 500 kg maximale Lagermenge und die Schwelle 1000kg.

Stoff 2 hat 250kg maximale Lagermenge und die Schwelle 500kg.

Die Summe sieht entsprechend so aus:

Beide Gefahrstoffe haben jeweils die Hälfte ihrer Schwelle erreicht. Die Summe ergibt 1, womit die Schwelle erreicht wird. Damit ist die Betriebsbereich-Klasse nach Störfall-Verordnung bestimmt. Die Berechnung wird für beide Schwellen (unterer und oberer Betriebsbereich) getrennt ausgeführt.

Quellen: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), Stand 08.12.2017

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